Heil: Betreuungsverein Gifhorn profitiert von Pflegereform


Laut Minister Hubertus Heil unterstützt das "Angehörigenentlastungsgesetz" auch regionale Einrichtungen.

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Laut Minister Hubertus Heil unterstützt das "Angehörigenentlastungsgesetz" auch regionale Einrichtungen. Foto: Thorsten Raedlein | Foto: Thorsten Raedlein

Gifhorn. Laut einer Pressemitteilung des Gifhorner Bundestagsabgeordneten und Minister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD), profitieren auch regionale Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen von der geplanten Pflegereform der Bundesregierrung. Die "Angehörigenentlastungsgesetz" genannte Reform soll Menschen mit einem Jahreseinkommen von unter 100.000 Euro bei der Pflege von Angehörigen entlasten.


Der Gifhorner Bundestagsabgeordnete und Minister Hubertus Heil (SPD) sagte zu den Reformplänen: "Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist gerade für Menschen mit Behinderungen eine gute Nachricht: Wir werden die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung als festen Baustein der Inklusion verankern und mit mehr Geld ausstatten. Davon wird auch der Gifhorner Betreuungsverein profitieren, der hier bei uns vor Ort eine Beratungsstelle betreibt“. Seit 2018 fördere der Bund diese Beratungsstellen bereits, in denen Menschen mit Behinderungen vor allem von Menschen mit Behinderungen beraten werden. Kostenlos könnten sie sich über Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und die zuständigen Anlaufstellen informieren. Bisher war die Beratung bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Künftig werde es dieses Angebot nicht nur dauerhaft geben, es werde auch mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden, versprach der Minister. Das neue Gesetz bringe zudem spürbare Entlastungen für unterhaltspflichtige Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe, meint Heil. "Viele Angehörige werden vom Sozialamt in Anspruch genommen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen, weil sie zum Beispiel pflegebedürftig sind. Für viele Angehörige ist das eine große Belastung. Wir wollen das ändern und ihnen den Rücken stärken. Dafür hat das Kabinett jetzt den Weg frei gemacht", so der Minister. Das Gesetz sieht vor, dass Angehörige künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro vom Sozialamt in die finanzielle Pflicht genommen werden dürfen. Bisher habe diese Regelung nur bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gegolten. Für Angehörige von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, falle dieser sogenannte Unterhaltsrückgriff in Zukunft vollständig weg. Darüber hinaus werde mit dem sogenannten "Angehörigen-Entlastungsgesetz" ein Budget für Ausbildung eingeführt. Dies soll Menschen mit Behinderungen ermöglichen, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen.


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