Kreistag entscheidet: Gebühren für Abfallentsorgung steigen

von Jan Weber


Die Mülltonnen haben jetzt einen Chip, mit dem die Gebühren individuell berechnet werden können. Symbolfoto: Pixabay.
Die Mülltonnen haben jetzt einen Chip, mit dem die Gebühren individuell berechnet werden können. Symbolfoto: Pixabay. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Seit drei Jahren sind die Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis stabil. Für das kommende Jahr sei jedoch eine Änderung erforderlich. Gestern Nachmittag hat der Kreistag die Änderung der Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung beschlossen. Bei nur sieben Gegenstimmen wurde mehrheitlich für eine Änderung der Abfallgebühren gestimmt.


Um auch im nächsten Jahr alle anfallenden Kosten decken zu können, sei eine Neuberechnung der Abfallgebühren erforderlich gewesen. Die Neuberechnung der Abfallgebühren erfolge erstmals unter veränderten Bedingungen. Am 8. Mai 2015 beschloss der Kreistag, dass nach Auslaufen des alten Müllabfuhrvertrags die Müllbehälter mit einem Chip-System ausgerüstet werden sollen. Das Chip-System ermögliche es, das bisherige starre Gebührensystem so zu verbessern, dass der tatsächliche Bedarf und die Inanspruchnahme der Müllabfuhr seitens der Bürger besser erfasst werde. Des Weiteren wurde beschlossen, den bestehenden Abfuhrrhythmus beizubehalten: 2-Rad-Behälter für Rest- und Biomüll: zweiwöchentlich, 4-Rad-Behälter für Restmüll: wöchentlich, 2- und 4-Rad-Behälter für Papiermüll: vierwöchentlich.

20 Euro Dispositionsgebühr für An-, Um- und Abmeldung


Im Großen und Ganzen sind sich, mit Ausnahme der Grünen-Fraktion, in Sachen Abfallgebühren, alle einig gewesen. Nur bei der Dispositionsgebühr gab es zwei unterschiedliche Meinungen. Für An-, Um- und Abmeldungen von zugelassenen Müllbehältern soll eine Gebühr von 20 Euro pro Antrag erhoben werden. Für Tarifänderungen, die keinen Behältertausch erfordern, betrage die Dispositionsgebühr 10 Euro pro Antrag. Die SPD-Fraktion wollte beide Dispositionsgebühren von der Satzung streichen lassen; doch TelseDirksmeyer-Vielhauer von der CDU bestand nach einer fünfminütigen Unterbrechung der Sitzung auf die Dispositionsgebühr von 20 Euro für An-, Um- und Abmeldung. Ihrer Forderung wurde zugestimmt.

Wie setzen sich die neuen Abfallgebühren zusammen?


Die Gebühren für die Restmüllbehälter setzen sich wie bisher aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen. Die vorgeschlagene Grundgebühr decke 30 Prozent der Gesamtkosten ab und beachte damit die gesetzliche Obergrenze. Durch die neue Satzung wirddie Grundgebühr von 30 Prozent auf 26 Prozent gesenkt. Mit der Leistungsgebühr seien somit 70 Prozent beziehungsweise 74 Prozent der verbleibenden Kosten zu finanzieren. Die Leistungsgebühr setzt sich aus der Gebühr für Pflichtleerungen und der Gebühr für Zusatzleerungen zusammen. Beim System „Graue Tonne“ erfolge die Festlegung der Anzahl von Pflichtleerungen für die angeschlossenen Haushalte mit 2-Rad-Behältern (60 Liter, 120 Liter, 240 Liter) entsprechend der Abfallentsorgungssatzung unter Beachtung des Mindestbehältervolumens für Restmüll von zehnLitern pro Person pro Woche. Für den darüber hinausgehenden Bedarf bestehe für diese Haushalte die Möglichkeit von Zusatzleerungen.

Beim Biomüll erfolge insbesondere aus Gründen der Hygiene lediglich eine Festlegung der Mindestleerungshäufigkeit. Diese betrage 13 Leerungen pro Jahr, also durchschnittlich alle vier Wochen. Auch hier könne über Zusatzleerungen der Mehrbedarf abgedeckt werden. Beim Papiermüll erfolge die Leerung weiterhin grundsätzlich alle vier Wochen. Für zusätzlichen Bedarf können weitere Behälter angefordert werden.

Bei der Neuberechnung der Abfallgebühren wurde hinsichtlich der Grundgebühr keine wesentliche Veränderung vorgenommen. Sie werde weiterhin entsprechend der Behältergröße angesetzt. Die Grundgebühr werde nur auf den Restmüll erhoben. Für die Bio- und Papiermüllbehälter werde keine Grundgebühr erhoben.

Die Berechnungen der Leistungsgebühr ergeben sich wie folgt:


Für den Restmüll:

- Hier wird eine jährliche Grundgebühr erhoben.



- Die Leistungsgebühr setzt sich aus einer Pflichtvolumengebühr und einer Gebühr für zusätzlich in Anspruch genommene Leerungen, oder auch Zusatzvolumengebühr genannt, zusammen.



- Es gibt eine Gebühr, die für zusätzliche Leerungen berechnet wird.



- Für 4-Rad-Behälter besteht die Leistungsgebühr ausschließlich aus der Pflichtvolumengebühr.

Für den Biomüll:

- Für die Biomüllbehälter wird keine Grundgebühr, aber eine Leistungsgebühr erhoben.
- Die Leistungsgebühr setzt sich aus einer Pflichtvolumengebühr und einer Gebühr für zusätzlich in Anspruch genommene Leerungen zusammen.



-Die Gebühr für zusätzlich in Anspruch genommene Leerungen beträgt je Leerung.



Für den Papiermüll:
- Die Leistungsgebühr ist eine Gebühr im Sinne einer Zusatzvolumengebühr, da sie zusätzlich zu dem kostenfrei zur Verfügung gestellten Behältervolumen erhoben wird.


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