Maskenpflicht bei Versammlungen: Stadt Gifhorn verlängert Allgemeinverfügung

Diese gilt nun bis zum 2. Februar.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Die Stadt Gifhorn hat die Allgemeinverfügung über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Versammlungen bis einschließlich 2. Februar verlängert. Das teilt die Stadt Gifhorn in einer Pressemeldung mit.



Die Sieben-Tage-Inzidenz auf dem Gebiet des Landkreises Gifhorn befindet sich auf einem hohen Niveau und ist seit Erlass der Allgemeinverfügung stark angestiegen, heißt es in der Begründung. Am heutigen Freitag liegt die Inzidenz nunmehr bei 333,5. Aufgrund der erwarteten Infektionsdynamik, insbesondere aufgrund der sich derzeit stark verbreitenden Virusmutation Omikron ist in den nächsten Tagen ein weiterer Anstieg diese Werte zu erwarten.

Die sogenannte Weihnachts- und Neujahrsruhe, welche derzeit in ganz Niedersachsen gilt, wurde bis einschließlich 2. Februar verlängert. Damit bleiben auch weiterhin einige zusätzliche Kontaktbeschränkungen verbunden. Die Verbreitung der Omikronvariante verstärke die Notwendigkeit intensiver kontaktreduzierender Maßnahmen. Neben der Kontaktreduktion und Impfung empfehle das RKI weiterhin die konsequente Einhaltung der AHA+L-Regeln. Die Verpflichtung zum Tragen von Atemschutzmasken sowie die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern bei Versammlungen sei daher geeignet und erforderlich. Ein milderes Mittel sei nicht ersichtlich. Aufgrund der Bewertung des RKI ist mit einer vergleichbaren Entwicklung auf dem Gebiet des Landkreises Gifhorn zur rechnen, so dass die Maßnahme angemessen sei.


mehr News aus Gifhorn


Themen zu diesem Artikel


Polizei