Gifhorn. Noch bis zum 31. Dezember können pflegebedürftige Menschen ungenutzte Entlastungsleistungen der Pflegekasse aus 2019 und 2020 abrufen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn erklärt in einer Pressemeldung, wie genau das funktioniert.
Um die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen während der Corona-Pandemie zu erleichtern, wurde die Abruf-Frist für Entlastungsleistungen der Pflegekasse ausgeweitet. „Normalerweise kann auf die Entlastungsbeträge eines Jahres nur bis Ende Juni des darauffolgenden Jahres zurückgegriffen werden“, erläutert Christine Scholz aus dem Beratungszentrum in Gifhorn. Mit der Sonderregelung sei es aber noch bis zum 31. Dezember 2021 möglich, Beträge aus 2019 und 2020 zu nutzen. Verwendet werden können die Leistungen zum Beispiel für Betreuungsangebote oder Haushaltshilfen.
Die Berater des SoVD in Gifhorn beantworten weitere Fragen zum Thema. Der SoVD ist unter 05371 3685 oder per Mail unter info.gifhorn@sovd-nds.de erreichbar.

