Bad Harzburg. Eine Seniorin aus Bad Harzburg ist am Dienstag vor einem Vermögensschaden bewahrt worden. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand steht ein 73-jähriger Mann aus dem Landkreis Goslar im Verdacht, das Vertrauen der Frau ausgenutzt zu haben, wie die Polizei mitteilt.
Der Mann soll mit einer zuvor ausgestellten Vollmacht versucht haben, einen höheren Geldbetrag vom Konto der Seniorin abzuheben und auf ein anderes Konto zu überweisen. Die Abhebung sei verhindert worden. Die Ermittlungen dauern an.
Hinweise zu Vollmachten
Thomas Kirchner, Beauftragter für Kriminalprävention der Polizeiinspektion Goslar, rät, nur Personen zu bevollmächtigen, denen man uneingeschränkt und schon lange vertraue. Vor der Erteilung einer Vollmacht solle man sich nicht unter Druck setzen lassen und sich bestenfalls von einem Notar oder Anwalt beraten lassen.
Kirchner empfiehlt zudem, schriftlich festzuhalten, was eine bevollmächtigte Person erhalten soll, und Schenkungen grundsätzlich auszuschließen. Vollmachten sollten vor Zeugen erteilt und Abschriften beim Hausarzt sowie bei der Bank hinterlegt werden.
Im Zweifel widerrufen
Bei Unstimmigkeiten solle die Vollmacht umgehend widerrufen und entzogen werden, insbesondere eine Bankvollmacht. Diese könne zudem auf einen maximalen Geldbetrag pro Monat beschränkt werden. Wer etwas Verdächtiges bemerke, solle sich sofort an die Polizei wenden, Anzeige erstatten und gegebenenfalls Strafantrag stellen.

