Braunschweig/Goslar. Zahlreiche Fragen sind ungeklärt, wenn es um den Fortbestand der Kaufhaus-Kette Galeria geht. Diese befindet sich seit Anfang Oktober im Insolvenzverfahren – dem bereits vierten seit 2020. Ob es zu Filialschließungen kommt und ob davon die Häuser in Braunschweig oder Goslar betroffen sind, das ist alles derzeit noch offen. Auch zu einigen praktischen Fragen warten Kunden auf Antworten. Sind Gutscheine etwa noch gültig? Jetzt verkündet das Unternehmen einen kleinen Meilenstein, was die kommenden Wochen betrifft.
Zuletzt waren im Karstadt-Kaufhaus in der Braunschweiger Innenstadt zum Beispiel sogar einige Verkaufsflächen mit Flatterband abgesperrt. Der Grund dafür dürfte größtenteils im deutschen Insolvenzrecht liegen. Es geht um die Frage, ob die Waren noch dem Hersteller gehören oder Galeria, womit sie Teil der Insolvenzmasse sein könnten. Ähnliche Fragen stellen sich bei Gutscheinen. Diese wurden teilweise in den Kaufhäusern zuletzt nicht mehr angenommen.
Kredit sichert Weihnachtsgeschäft ab – Gutscheine werden angenommen
Diese Situation ändere sich jetzt aber wieder. Laut zahlreichen bundesweiten Medienberichten habe Galera nun verkündet, eine Kreditvereinbarung mit der US-Investmentgesellschaft Gordon Brothers geschlossen zu haben. Dadurch sei das Weihnachtsgeschäft in den verbliebenen 82 Filialen in Deutschland – darunter auch die in Braunschweig und Goslar – abgesichert. Außerdem könnten laut diesen Berichten jetzt wieder Gutscheine eingelöst werden – und Kunden können sogar wieder neue Gutscheine kaufen.
Gutscheine bei Galeria einlösen
Dabei bleibe aber ein gewisses Risiko in Anbetracht des laufenden Insolvenzverfahrens bestehen. Darauf weist etwa die Verbraucherzentrale Bremen hin. "Wer noch einen Gutschein besitzt, sollte ihn zeitnah einlösen. Vom Kauf neuer Gutscheine raten wir ab", erklärt darin Marlene Janssen, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale. „Wird ein Gutschein nicht mehr akzeptiert, kann der entsprechende Wert nur noch über den Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, hängt von der vorhandenen Insolvenzmasse ab“, so Janssen weiter. Dieses Szenario sollte nun mit der aktuellen Ankündigung des Unternehmens, Gutscheine wieder anzunehmen, vorerst aber wieder ausgeschlossen sein.
Mögliche Schwierigkeiten bei Gewährleistungsansprüchen
Während die Herstellergarantie auf alle gekauften Produkte weiterhin gilt, könnte es bei Gewährleistungsansprüchen aber ebenfalls Schwierigkeiten geben, erklärt die Bremer Verbraucherzentrale. „Im Fall von Galeria können Gewährleistungsansprüche nur noch über den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Frank Kebekus geltend gemacht werden. Ob diese erfüllt werden, entscheidet er“, erklärt Marlene Janssen. Wird der Anspruch abgelehnt, bleibt Betroffenen lediglich die Möglichkeit, die Forderung als Schadensersatz zur Insolvenztabelle anzumelden.
Kaufhäuser stehen weiterhin auf dem Prüfstand
Weiterhin stehen bei Galeria alle Filialen auf dem Prüfstand. Die Kaufhäuser in Braunschweig und Goslar sind die letzten ihrer Art in der Region zwischen Harz und Heide. Bislang hatten sie alle bisherigen Sanierungsverfahren des Konzerns überstanden. Zuletzt hatte sich geklärt, dass die Mitarbeiter vorerst über das Insolvenzgeld ihre Gehälter weiter erhalten werden.

