Junks Kreistagskandidatur erneut im Gespräch

von Robert Braumann


Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk. Foto: Donner
Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk. Foto: Donner | Foto: Anke Donner

Goslar. Es war der Aufreger vor der Kommunalwahl: Oliver Junk kandidierte für den Kreistag, obwohl er dort als Bürgermeister nicht sitzen darf, ohne seit Hauptamt aufzugeben. Junk hatte den Einzug geschafft und will sein Mandat einklagen. Das beschäftig am Montag den Kreistag.


Vanessa Nöhr, Stadt Goslar, Büro des Oberbürgermeisters, Pressesprecherin, sagte auf Anfrage von regionalHeute.de, im September: „An der Auffassung von Herrn Dr. Junk hat sich nichts geändert. Er möchte das Kreistagsmandat wahrnehmen. Da er das nach den derzeit geltenden gesetzlichen Unvereinbarkeitsregeln nicht darf, ohne sein Hauptamt aufzugeben, wird er dieses Recht (beide Mandate wahrzunehmen) einklagen.“

Junk hat Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt, dass sein Mandat weitergereicht wird. Auf Unterstützung der Kreiswahlleitung kann der OB dabei nicht bauen, in der Vorlage, über die der Kreistag am Montag abzustimmen hat, wird den Mitgliedern nahe gelegt den Einspruch zurückzuweisen. Junk habe nicht mitgeteilt, dass er sein Beamtenverhältnis beenden wolle, zudem solle die Unvereinbarkeitsregel ausschließen, dass "hauptamtliche Bürgermeister einer dem Landkreis angehörenden Gemeinde in den Kreistag gewählt werden". Es könne sonst ein Interessenskonflikt entstehen.

Weiter heißt es: "Da die Kreiswahlleitung an die Regelungen des Kommunalverfassungs- sowie des Kommunalwahlgesetzes gebunden ist und ein Verstoß gegen deren Regelungen unzweifelhaft nicht vorliegt, wird vorgeschlagen, den Wahleinspruch des Oberbürgermeisters Dr. Oliver Junk [...] als zulässig, aber unbegründet zurückzuweisen."

Harsche Kritik


Nachdem der Goslarer Oberbürgermeister angekündigt hatte, bei der Kommunalwahl am 11. September für den örtlichen Kreistag zu kandidieren, gab es Kritik von SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP, Die Linke, Bürgerliste Goslar und die Gruppe Bürger für Vienenburg. Man warf Junk eine Scheinkandidatur vor, um Stimmen für die CDU zu sammeln, da er das Mandat sowieso nicht annehmen könne und auch eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte. Immer wieder wurde gefordert die Kandidatur zurückzuziehen. Am Ende verwehrten die Fraktionen Junk den Antrag, dass er als als Wahlleiter zurückzutreten könne. Mit diesem Posten hätte er nicht antreten können. Auch in einer Sondersitzung gab es keine Lösung. So musste sich das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport einschalten und Junk von den Pflichten entbinden. So trat Junk tatsächlich an, holte 1.676 und wurde direkt in den Kreistag gewählt. Nun strebt der Oberbürgermeister den Klageweg an, um diese Mandat auch annehmen zu können.


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