Bei einem Schulkind einer weiterführenden Schule im Landkreis Goslar wurde eine offene Lungentuberkulose diagnostiziert. Das Kind befindet sich in einer Spezialklinik, die Mitschüler(innen) und Lehrer(innen) müssen sich Anfang Dezember einem Bluttest unterziehen. Die Erkrankung ist meldepflichtig. Der Landkreis Goslar informiert in einer Pressemitteilung über den Vorfall.
Nach gesicherten Informationen des Gesundheitsamtes habe sich das Kind vor Jahren außerhalb des Landkreises mit dem Erreger infiziert, sodass eine Quellensuche im Kreisgebiet nicht erforderlich sei.
AmMontagvormittag hat das Gesundheitsamt die Klassenkameraden des erkrankten Kindes über den Vorfall informiert und die weitere Vorgehensweise erläutert. Die Erziehungsberechtigten werden mit einem Elternbrief und Merkblättern über die Situation unterrichtet.
Ansteckung muss ausgeschlossen werden
Laut Amtsärztin Frau Dr. Dlubis-Dach vom Goslarer Gesundheitsamt sei die Ansteckungsgefahr bei einer Tuberkulose nicht sehr hoch. Bei einer offenen Lungentuberkulose ist es aber gemäß Infektionsschutzgesetz erforderlich, dass bei engen Kontaktpersonen, das heißt bei Personen, die mehr als acht Stunden in einem geschlossenen Raum mit der erkrankten Person waren, eine Ansteckung ausgeschlossen wird. Dementsprechend müssen alle Mitschüler der betroffenen Klasse beziehungsweise Schüler anderer Jahrgangsstufen, die gemeinsam mit dem Kind unterrichtet wurden, vom Gesundheitsamt untersucht werden.
Krankheitsausbruch ist unwahrscheinlich
Für die Umgebungsuntersuchung bei einer Lungentuberkulose wird frühestens acht Wochen nach dem letzten Kontakt zu der erkrankten Person ein Bluttest, der so genannte Quantiferontest durchgeführt. Hierzu ist eine einmalige Blutentnahme erforderlich. Sollte der Test negativ sein, sind keine weiteren Untersuchungen notwendig. Ein positives Testergebnis würde eine Ansteckung mit Tuberkuloseerregern anzeigen. Um eine Lungentuberkuloseerkrankung auszuschließen, folgen im Anschluss Röntgenuntersuchungen. Nur circa zehn Prozent der Personen, bei denen es zu einer Ansteckung gekommen ist, erkranken im Laufe des Lebens an einer Tuberkulose. Bei Nachweis einer Ansteckung kann durch eine Antibiotikatherapie der Ausbruch der Erkrankung verhindert werden.
Amtsärztin Dr. Jutta Dlubis-Dach, die heute die Mitschüler informiert und befragt hat, schließt nach erster Einschätzung eine bereits ausgebrochene Erkrankung bei weiteren Schülern oder Lehrkräften aus. Ob Infizierungen mit dem Erreger vorliegen, wird der Bluttest Anfang Dezember klären.
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