Wenn der Nachbar zum Problem wird: Diese Möglichkeiten haben Mieter

Bei eskalierenden Nachbarschaftsstreitigkeiten ist es entscheidend, die richtigen Schritte einzuleiten.

von


Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Mehr regionalHeute.de bei Google sehen?

Jetzt als bevorzugte Quelle festlegen

Region. Beim Wohnen sind die Geschmäcker verschieden – während manch einer die ruhige ländliche Idylle bevorzugt, brauchen andere den Trubel der Stadt, um sich wohlzufühlen. In einer Sache sind sich aber wohl alle einig – egal, wo man lebt, Streit mit den Nachbarn möchte niemand. Was aber kann man tun, wenn Lärmbelästigungen und Co. ein unerträgliches Maß annehmen?



Wenn Menschen auf engem Raum nebeneinander leben, sind Konflikte oft vorprogrammiert. Meist drehen sich die Streitigkeiten um Banalitäten wie einen falsch abgestellten Kinderwagen im Treppenhaus oder den Nachbarshund, der seine Sehnsucht nach den abwesenden Besitzern allzu kläglich zum Ausdruck bringt. Auch die Nichteinhaltung der Ruhezeiten oder das Grillen auf dem Balkon sorgen immer wieder für Unmut.

Mehr als Streitigkeiten


In manchen Fällen ist das Problem jedoch wesentlich tiefgreifender und kann mitunter sogar als bedrohlich empfunden werden – nämlich dann, wenn es sich nicht nur um bloße Streitigkeiten, sondern um eine ernsthafte psychische Auffälligkeit beim Nachbarn handelt. Wenn dieser zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten lauthals singt, wirre Sätze brüllt und Beleidigungen und Bedrohungen an der Tagesordnung sind, bedeutet das für die anderen Hausbewohner nicht nur eine enorme Einschränkung des Alltags, sondern auch einen massiven Leidensdruck.

Das können Betroffene tun


Wenn die Belästigungen länger andauern oder wiederholt auftreten, sollte nach Möglichkeit zunächst das Gespräch mit dem Verursacher gesucht werden. Oftmals scheitern solche Kommunikationsversuche jedoch oder sind von vornherein gar nicht möglich. In akuten Situationen können Betroffene auch die Polizei zur Klärung hinzurufen. Ebenfalls informiert werden sollte der Vermieter – doch dessen Handlungsspielraum ist begrenzt.

Diese Möglichkeiten haben Vermieter


Zunächst empfiehlt es sich, ein möglichst genaues Lärmprotokoll anzulegen. Darin enthalten sein sollten beispielsweise das Datum, genaue Uhrzeiten und die Art der Belästigungen. Mögliche Zeugen sollten namentlich genannt werden, müssen jedoch auch bereit sein, im Zweifelsfall eine Aussage zu machen. Wie Bastian Körber, Geschäftsführer der Vermietervereinigung Haus + Grund Braunschweig e.V. im Gespräch mit regionalHeute.de schildert, sind die Möglichkeiten der Vermieter, gegen unruhestiftende Mieter vorzugehen, beschränkt. Eine Möglichkeit sei eine Abmahnung und eine weitere letztendlich die fristlose Kündigung, wenn Abmahnungen keine Abhilfe schaffen. Ziehe der Gekündigte dann nicht freiwillig aus, könne der Vermieter mit einer Räumungsklage gegen ihn vorgehen – das Verfahren sei jedoch langwierig.

Die von Belästigungen betroffenen Mieter selbst haben zudem die Möglichkeit einer Zivilklage.

Sozialpsychiatrischer Dienst als weitere Option


Bei psychisch auffälligem Verhalten kann auch der jeweilige kommunale Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) hinzugezogen werden. Dieser arbeitet auf Grundlage des Niedersächsischen Psychisch-Kranken-Gesetzes (NPsychKG), in dem Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen geregelt werden, und ist verpflichtet, psychisch Erkrankten Hilfsangebote zu unterbreiten. Ob die Hilfe auch angenommen wird, unterliegt jedoch der freien Entscheidung der einzelnen Person. Zwang ist nur in engen Grenzen bei Eigen- oder Fremdgefährdung möglich, da dieser die Grundrechte einschränkt.

Themen zu diesem Artikel


Polizei