Braunschweig. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt am 4. Juni ein umfangreicher Strafprozess gegen vier Angeklagte im Zusammenhang mit den Vorgängen in einem Pflegeheim in Langelsheim. Die Staatsanwaltschaft wirft drei Angeklagten im Alter von 52 bis 63 Jahren unter anderem Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung in besonders schwerem Fall sowie gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor. Einer vierten Angeklagten wird Beihilfe zu den vorgeworfenen Taten zur Last gelegt.
Die Anklage bezieht sich auf einen Zeitraum vom 28. Oktober 2017 bis zum 30. September 2020. Im Mittelpunkt stehen Vorwürfe, wonach Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims systematisch in ihrer körperlichen Selbstbestimmung und Bewegungsfreiheit eingeschränkt worden sein sollen.
Pflegeheimgründer ist ein Angeklagter
Laut einer Mitteilung des Landgerichts soll der heute 60-jährige Hauptangeklagte das Senioren- und Pflegeheim im Jahr 1995 gegründet und die Einrichtung bis zu seiner Abberufung im Februar 2021. geleitet haben. Seine 63-jährige Ehefrau soll als Geschäftsführerin einer weiteren Gesellschaft tätig gewesen sein, die unter anderem für die Verpflegung und Reinigungsarbeiten zuständig war. Beide sollen nach Auffassung der Ermittler die tatsächliche Leitung der Einrichtung ausgeübt und die wesentlichen Entscheidungen des Pflegebetriebs getroffen haben.
Die 52-jährige Mitangeklagte war seit 2015 Heimleiterin. Ihr wird vorgeworfen, die Entscheidungen der beiden Hauptangeklagten umgesetzt und die Kommunikation mit Ärzten sowie anderen externen Stellen koordiniert zu haben. Die vierte Angeklagte war als Pflegedienstleiterin beschäftigt und soll Beihilfe zu den Taten geleistet haben.
Systematische Eingriffe in die Freiheit der Bewohner
Das Pflegeheim verfügte über rund 68 Plätze. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten sedierende Medikamente eingesetzt haben, um einen möglichst störungsfreien Pflegebetrieb sicherzustellen. Bewohnerinnen und Bewohner sollen teilweise ohne ihre Einwilligung oder sogar ohne ärztliche Verordnung entsprechende Medikamente erhalten haben. Darüber hinaus geht es um den Vorwurf, dass Bettgitter ohne erforderliche Zustimmung hochgestellt und besonders bewegungsfreudige Bewohner zeitweise eingeschlossen worden seien.
Manipulationen zur Erschleichung höherer Pflegegrade
Weiterhin wirft die Anklage den Beschuldigten vor, Gesundheitszustände von Bewohnerinnen und Bewohnern bewusst falsch dargestellt zu haben, um höhere Pflegegrade und damit höhere Vergütungen von den Pflegekassen zu erhalten. Insbesondere die damalige Heimleiterin soll gegenüber Ärzten und Gutachtern wiederholt unzutreffende Angaben gemacht haben. In einzelnen Fällen sollen Bewohner vor Begutachtungen mit bewusstseinstrübenden Medikamenten behandelt worden sein, um ihren tatsächlichen Zustand schlechter erscheinen zu lassen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten durch dieses Vorgehen wirtschaftliche Vorteile erzielen wollten. Insgesamt sind 17 Fälle Gegenstand der Anklage.
Langer Prozess erwartet
Für das Verfahren hat das Landgericht derzeit insgesamt 54 Verhandlungstage angesetzt. Nach dem Auftakt am 4. Juni 2026 sind zahlreiche Fortsetzungstermine bis Anfang 2027 vorgesehen. Der bislang letzte Verhandlungstag ist auf den 29. Januar 2027 terminiert. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

