Nach erster Bilanz: Waffenverbot am Goslarer Bahnhof bleibt

Nach einer einjährigen Testphase steht die Waffenverbotszone vor der dauerhaften Verlängerung.

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Neben Wolfsburg und Braunschweig gibt es auch in Goslar eine Waffenverbotszone.
Neben Wolfsburg und Braunschweig gibt es auch in Goslar eine Waffenverbotszone. | Foto: Werner Heise

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Goslar. Seit dem 1. Juni 2025 gilt rund um den Goslarer Bahnhof eine Waffenverbotszone. Ursache für die Maßnahme war eine anhaltend hohe Zahl an Straftaten sowie regelmäßige Menschenansammlungen an dem stark frequentierten Knotenpunkt des öffentlichen Personennahverkehrs. Was zunächst als eine befristete Maßnahme eingeführt wurde, soll nun dauerhaft gelten.



Die unbefristete Fortführung der Verordnung steht aktuell auf der Agenda der politischen Gremien des Landkreises. Zunächst wird sich der Ausschuss für Ordnung, Rettungswesen, Gesundheit und Verbraucherschutz am 15. September damit befassen, bevor der Kreistag am 5. Oktober final entscheidet.

Polizeibilanz zeigt Dutzende Verstöße


Als Grundlage für die Empfehlung dient unter anderem eine aktuelle Bilanz der Polizeiinspektion Goslar für das erste Halbjahr 2026. Im Zeitraum von Januar bis Juni führten die Beamtinnen und Beamten insgesamt 11 gezielte Überprüfungen durch, bei denen 48 Vorfälle mit direktem Bezug zur Verbotszone erfasst wurden. Darunter fielen 20 Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz, von denen bereits 12 Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind, sowie 23 Straftaten nach anderen Rechtsnormen und fünf sonstige Ereignisse. Dass die systematischen Kontrollen erst verspätet anliefen, lag an Lieferschwierigkeiten bei den Hinweisschildern, die erst im Dezember 2025 montiert werden konnten, erklärt die Kreisverwaltung in ihrer Vorlage.

Breite Zustimmung für dauerhaften Fortbestand


Sowohl die Polizei als auch die Stadt Goslar, die Bundespolizei und die Deutsche Bahn würden laut Verwaltung eine positive Bilanz ziehen und die dauerhafte Beibehaltung der Zone befürworten. Um eine Regelungslücke nach dem Auslaufen der ursprünglichen Frist Ende August 2026 zu verhindern, überbrückte der Kreisausschuss die Zeit bis zur Entscheidung per Eilentscheidung. Nach dem geplanten Beschluss zur unbefristeten Entfristung soll die Verordnung am 9. Oktober 2026 final in Kraft treten und künftig alle fünf Jahre neu evaluiert werden.

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