Goslar. Der Landkreis Goslar will die Taxitarife zum 1. November 2026 im Kreisgebiet neu aufstellen. Hintergrund für den erneuten Anlauf ist, dass die bereits Ende Juni vom Kreistag beschlossene Neufassung der Taxentarifordnung technisch nicht umgesetzt werden konnte. Das berichtet der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung.
Die dort festgelegten Tarife ließen sich nicht in die Taxameter einprogrammieren – ein Problem, das erst nach der Verabschiedung der Verordnung auffiel. Weder beim Mess- und Eichwesen Niedersachsen (Eichamt) noch beim Landkreis Goslar war diese technische Einschränkung zuvor bekannt.
Kreistag entscheidet im Oktober
Der Ausschuss für Ordnung, Rettungswesen, Gesundheit und Verbraucherschutz unter dem Vorsitz von Ulrich Eberhardt hat am Dienstag eine einstimmige Beschlussempfehlung in Richtung des Kreistages gegeben. Der Kreistag tritt am 5. Oktober zu seiner letzten Sitzung in der aktuellen Legislaturperiode zusammen.
Die neuen Tarife gelten für alle vom Landkreis zugelassenen Taxis. Für das Gebiet der Stadt Goslar und die dort zugelassenen Taxen gilt die Taxentarifordnung der Stadt.
Die wichtigsten Änderungen
Künftig beträgt der Mindestfahrpreis rund um die Uhr – tagsüber, nachts sowie an Sonn- und Feiertagen – einheitlich 8,50 Euro. Zum Mindestfahrpreis ist mindestens der Preis für die Fahrleistung hinzuzurechnen. Es gelten unterschiedliche Kilometerpreise je nach Tageszeit und Streckenlänge: Werktage von 6 bis 22 Uhr (Tag): bis 3.000 Meter: 3,50 Euro je Kilometer, ab 3.001 Meter: 3,10 Euro je Kilometer. Werktage von 22 bis 6 Uhr (Nacht) sowie Sonn- und Feiertage: bis 3.000 Meter: 4 Euro je Kilometer, ab 3.001 Meter: 3,20 Euro je Kilometer.
Damit verteuern sich vor allem kürzere Fahrten deutlich. Eine Fahrt von einem Kilometer kostet künftig tagsüber 12 Euro statt bislang 7,60 Euro. Bei zwei Kilometern steigt der Preis tagsüber von 10,70 auf 15,50 Euro. Eine Fünf-Kilometer-Fahrt am Tag mit bis zu vier Personen kostet künftig 25,20 Euro (8,50 Euro Mindestfahrpreis plus Kilometerentgelte).
Entgelte steigen spürbar
In der Nacht liegen die Preise etwas höher: Eine Fünf-Kilometer-Fahrt mit bis zu vier Personen kostet dann 26,90 Euro. Für längere Strecken (beispielsweise zehn oder 20 Kilometer) steigen die Entgelte ebenfalls spürbar, bleiben aber im Verhältnis zur Gesamtstrecke moderater als bei Kurzfahrten.
Wenn Taxi und Fahrgast nicht im selben Ort beziehungsweise Stadtteil starten und enden, kann ein zusätzliches Anfahrtsentgelt von 1,50 Euro je gefahrenem Kilometer erhoben werden. Die Fahrgäste müssen vor Fahrtbeginn darauf hingewiesen werden. Für Fahrten mit mehr als vier Fahrgästen (Großraumtaxi) bleibt der Zuschlag unverändert bei 10 Euro.
Kunde muss für Stau bezahlen
Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag entstehen (beispielsweise durch Stau, Halten auf Wunsch des Fahrgastes), werden künftig mit 48 Euro pro Stunde berechnet, das entspricht 0,80 Euro pro Minute. Das Warteentgelt ist im angezeigten Fahrpreis des Taxameters enthalten.
Die neuen Tarife müssen in allen Taxametern im Landkreis Goslar einprogrammiert und geeicht werden. Die Fahrpreisanzeiger sind spätestens sechs Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung auf die neuen Tarife umzustellen. Bis zur technischen Umstellung gelten in Fahrzeugen mit noch nicht angepasstem Taxameter die bisher gültigen Entgelte weiter.
Mit der Neufassung der Taxentarifordnung setzt der Landkreis Goslar den Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e. V., der die Unternehmen im Landkreis vertritt, um. Er berücksichtigt dabei die gestiegenen Personal-, Energie- und Fahrzeugkosten sowie die neuen gesetzlichen Anforderungen – etwa höhere Mindestlöhne und technische Sicherheitseinrichtungen in den Taxametern. Gleichzeitig soll das Taxiangebot im gesamten Kreisgebiet erhalten und verlässlich bleiben.

