Seesen. Das Urteil wegen Untreue in 333 Fällen und Betrugs in zehn Fällen, das im März gegen eine Kindergartenleiterin aus Seesen gefällt wurde, ist rechtskräftig. Darüber informierte am Donnerstag das Landgericht Braunschweig. Gegen das Urteil war im August Revision eingelegt worden.
Die 57-Jährige soll zwischen Mai 2014 und September 2019 als Leiterin einer DRK-Kindertagesstätte in Seesen Gelder veruntreut haben und so ihren Lebensunterhalt finanziert haben. Dabei soll sie mehr als 400.000 Euro unterschlagen haben. Im Februar wurde dann vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess eröffnet. Der Frau wurde gewerbsmäßige Untreue in 527 Fällen und gewerbsmäßiger Betrug in zehn Fällen vorgeworfen. In 333 Fällen wegen Untreue und zehn Fällen von Betrugs wurde sie dann im März zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Außerdem wurde die Einziehung der bei der Tat erlangten Werte in Höhe von 357.858 Euro und 43.541 Euro im Wege der Vermögensabschöpfung angeordnet. Dazu sollte die Frau, die früher CDU-Mitglied des Kreistages und Vorsitzende der Seesener CDU war, rund 100.000 Euro aus einem Hausverkauf als Entschädigung zurückzahlen.
Wie das Landgericht weiter berichtet, hatte die Angeklagte, die sich während der Verhandlung geständig zeigte, in vollem Umfang Revision eingelegt und in der Begründung insbesondere die Höhe der von der Kammer verhängten Strafe angegriffen. Der BGH hat die Revision auf Kosten der Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, heißt es aus dem Landgericht.
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