Goslar/Salzgitter. Wie die Polizei am Sonntagmittag berichtet, brannte ein Auto am Morgen auf der B248 vollständig aus. Außerdem wurde ein Autofahrer angehalten, der ohne Führerschein und unter dem Einfluss von Drogen hinter dem Steuer saß. Und in Bad Harzburg war ein nicht versicherten E-Scooter unterwegs.
Während der Probefahrt eines 33-jährigen Kaufinteressenten aus Buseck geriet das Auto aus Salzgitter gegen 10.40 Uhr aufgrund eines technischen Defekts auf der B 248 zwischen Salzgitter-Bad und Lutter in Brand. Das Fahrzeug kann durch den Fahrer vor Ort nicht gelöscht werden und brannte vollständig aus. Die Feuerwehren Lutter und Wallmoden erschienen zügig am Ereignisort und löschten das Fahrzeug ab. Am Wagen sowie am Straßenbelag entstand Sachschaden, der auf zirka 20.000 Euro geschätzt wird. Verletzt wird niemand. Der PKW wurde anschließend durch ein Abschleppunternehmen aus Salzgitter vom Ereignisort verbracht.
Ohne Führerschein, aber mit Drogen am Steuer
Am Samstagmittag fuhr ein 29-Jähriger aus Clausthal-Zellerfelds durch den Stadtteil Zellerfeld und fiel dadurch auf, dass die Pflichtversicherung seines Kleinkraftrades erloschen war. Bei der anschließenden Kontrolle wurde zudem festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. Außerdem stellte sich heraus, dass die Person unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren ist. Der Konsum wurde eingeräumt (THC). Es wurden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Fahren ohne Versicherungsschutz
Ein 36-jähriger Bad Harzburger befuhr mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) am Samstagabend gegen 20.10 Uhr die Breite Straße in Bad Harzburg/OT Bündheim. Im Rahmen einer polizeilichen Überprüfung wurde festgestellt, dass das von ihm geführte Fahrzeug nicht pflichtversichert war. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Weiterhin wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass der Versicherungsschutz vieler Kleinkrafträder und auch sog. Elektroroller/E-Scooter zum 1. März 2024 erneuert werden muss.
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