Zu viele Infektionen: Nicht mehr alle Kontakte werden informiert

Zur Beendigung der Quarantäne muss nicht nur ein negativer test, sondern auch ein Tagebuch vorgelegt werden.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Goslar. Die Omikron-Variante führt auch im Landkreis zu einem rasanten Anstieg der Corona-Infektionszahlen. Binnen der letzten zwei Wochen hat sich das Infektionsgeschehen nahezu vervierfacht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, die bereits seit Beginn der Pandemie unter Hochdruck arbeiten, werden den bisherigen Umfang bei der Kontaktnachverfolgung nicht aufrechterhalten können. Deshalb werden ab sofort nur noch die Personen kontaktiert, die durch ein positives PCR-Testergebnis dem Gesundheitsamt als infiziert gemeldet wurden. Darüber hinaus beschränkt sich die Kontaktnachverfolgung auf die Personen im Haushalt des Infizierten sowie auf Kontakte aus den Bereichen des Gesundheits- und Pflegewesens sowie der Eingliederungshilfe. Das teilt der Landkreis Goslar in einer Pressemeldung mit.



Landrat Dr. Alexander Saipa bittet um Verständnis, dass an den bisherigen Abläufen nicht mehr festgehalten werden kann: „Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt ist es schlicht nicht mehr leistbar sämtliche genannte Kontakte nachzuverfolgen. Deshalb müssen wir umsteuern. Ganz wichtig ist daher weiterhin, dass alle, die spezifische Symptome aufweisen, sich sofort in Quarantäne begeben.“

Tagebuch führen


Die neue Strategie sieht vor, dass die Infizierten per Telefon kontaktiert werden. Ist dies nicht möglich folgt eine Nachricht per E-Mail oder Brief. Zum Ende der Quarantäne (10 Tage nach dem ersten positiven Test; wenn Symptome vorlagen, 10 Tage nach dem Beginn der Symptomatik) ist ein Tagebuch mit täglichen Aufzeichnungen der Körpertemperatur und der Symptome vorzulegen. Wer seine Quarantäne bereits nach dem siebten Tag mit einem professionellen POC-Antigentest beenden möchte, muss bereits 48 Stunden symptomfrei sein und das Testergebnis entsprechend beifügen. Nur bei PCR-positiven Personen aus den Bereichen Medizin, Pflege oder Eingliederungshilfe ist zur Verkürzung der Quarantäne ein PCR-Test erforderlich.

Die Quarantäne endet mit dem Eingang des Tagebuches, und bei Verkürzung auf sieben Tage zusätzlich mit der Vorlage des negativen Testergebnisses beim Gesundheitsamt. Eine besondere Bestätigung vom Gesundheitsamt erfolgt nicht. Kontaktpersonen – ohne nachgewiesene Infektion - senden am Ende ihrer Quarantäne ihr Tagebuch mit der Angabe, wo, wann und zu wem der Kontakt bestanden hat ebenfalls an das Gesundheitsamt. Wer seine Quarantäne verkürzen möchte, muss durchgehend symptomfrei gewesen sein und benötigt ebenfalls einen Test. Nach der Dauer von sieben Tagen reicht ein professioneller POC-Antigentest. Schülerinnen und Schüler (bis 18 Jahre) können bei Symptomfreiheit bereits nach fünf Tagen einen professionellen POC-Antigentest durchführen lassen und das Ergebnis entsprechend vorlegen.

Weitere Umstellung geplant


Eine weitere Umstellung im Zuge der Kontaktnachverfolgung – beispielsweise durch die Versendung auf Serienbriefe - ist geplant.


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