Eiszapfen müssen vom Hauseigentümer entfernt werden

Sind Schneemassen und Eiszapfen schwer zu erreichen, müsse gegebenenfalls ein Dienstleister mit der Entfernung beauftragt werden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Marvin König

Schöningen. Die aktuelle Wetterlage ist unter anderem auch dafür verantwortlich, dass sich an Häusern Eiszapfen bilden, die zum Teil beachtliche Ausmaße erreichen. Insbesondere über Gehwegen oder Haltestellen können diese zur Gefahr werden, denn sie könnten leicht abbrechen und herunterfallen. Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, das Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefährdet werden können, unverzüglich durch die Eigentümer oder andere Berechtigte beseitigt werden müssen. Dies teilt die Stadt Schöningen mit.


Sind Schneemassen und Eiszapfen schwer zu erreichen, müsse gegebenenfalls ein Dienstleister mit der Entfernung beauftragt werden. Sollte ein Einsatz der Schöninger Feuerwehr vonnöten sein, sei zu berücksichtigen, dass dieser kostenpflichtig sei. Solange die Eiszapfen noch nicht entfernt werden konnten, sollen Hauseigentümer übergangsweise den Gehweg selbst absperren, teilt der Dienstbereich Ordnungswesen darüber hinaus mit.


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