Grüne fordern: „Vielfältige Demokratie beibehalten"

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Die Grünen im Kreistag Helmstedt wollen, dass die Mindestgröße der Parteien nicht geändert wird. Foto:  Sandra Zecchino
Die Grünen im Kreistag Helmstedt wollen, dass die Mindestgröße der Parteien nicht geändert wird. Foto: Sandra Zecchino | Foto: Sandra Zecchino

Helmstedt. Die Kreistagsfraktion von Bündis90/Die Grünen will in der heutigen Sitzung einen Antrag einbringen, mit dem der Kreistag aufgefordert wird, die geplante Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, nach der die Mindestgrößen der Fraktionen in kommunalen Vertretungen auf drei festgesetzt werden soll, abzulehnen.


Im Antrag heißt es im Wortlaut: "Der Kreistag Helmstedt spricht sich gegenüber der Landesregierung sowie im Landkreistag dafür aus, die aktuelle Regelung bezüglich der Mindestgröße einer Fraktion in einer kommunalen Vertretung nicht zu verändern. Der Kreistag Helmstedt fordert die niedersächsische Landesregierung auf, diese Pläne sofort fallenzulassen und die Niedersächsische Kommunalverfassung in diesem Punkt auch in Zukunft nicht zu verändern."

Mit einer Änderung der Kommunalverfassung wollen die Landtagsfraktionen der CDU und SPD laut Koalitionsvertrag Kommunalparlamente effektiver machen. Das soll dadurch geschehen, dass kleinere Parteien Fraktionen nur noch dann bilden können, wenn sie aus mindestens drei – bisher waren es zwei – Mitgliedern bestehen.

Demokratie lebt von vielfältiger Beteiligung


Das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement als das tragende und unverzichtbare Element der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland würde durch eine Erhöhung der Mindestfraktionsgröße an Attraktivität verlieren und für die kleineren politischen Gruppierungen eine Zunahme der ohnehin schon vorhandenen Personalprobleme zur Folge haben. Die Gestaltungsmöglichkeiten von fraktionslosen Abgeordneten seien bereits jetzt insbesondere in kommunalen Vertretungen eingeschränkt. Fraktionslose Abgeordnete in kommunalen Vertretungen hätten in Fachausschüssen kein Stimmrecht. Abstimmen dürfen sie nur in Kreistags-/ Ratssitzungen. Zudem dürfen sie maximal einem Fachausschuss als beratendes Mitglied angehören. Bei allen anderen Ausschüssen dürfen fraktionslose Abgeordnete nur als Gast im Zuschauerbereich beiwohnen. Auch das Recht auf Akteneinsicht sei eingeschränkt. Um dieses, für die Einarbeitung in Hintergründe wichtige parlamentarische Instrument nutzen zu dürfen, bedarf es einer Fraktion oder der Unterstützung von mindestens einem Viertel aller Ratsmitglieder. Eine Erhöhung der Mindestfraktionsgröße würde somit in vielen Fällen den Verlust dieser wichtigen Stimm- oder Auskunftsrechten bedeuten. Daneben brächte dies auch finanzielle Nachteile für die ehrenamtlich aktiven Kommunalpolitiker mit sich. Beispielsweise erhalten nur Mitglieder von Fraktionen Sachkostenzuschüsse für ihre ehrenamtliche Arbeit", begründen die Grünen ihren Antrag.


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