Helmstedter CDU fordert Erhalt der Förderschule Lernen

Es sei ein zentrales Element des freien Elternwillens, dass Eltern die aus ihrer Sicht bestmögliche Schulform für ihre Kinder wählen können, sagt die CDU.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Die CDU Fraktion im Kreistag des Landkreises Helmstedt wird in die nächste Kreistagssitzung einen Antrag zum Erhalt der Förderschule Lernen einbringen. Sie fordert einer Pressemitteilung dazu, den Erhalt der Wichernschule, einer Förderschule.


Dieses Ansinnen werde von der Landtagsabgeordneten Veronika Koch unterstützt, die bereits Gespräche zu dem Thema geführt habe, teilt die CDU weiter mit. Nachdem sich die CDU-Landtagsfraktion bereits 2018 in der Frage der geplanten Auflösung der Förderschulen durchgesetzt habe, so werde der institutionelle Erhalt der Förderschulen für das Wahlprogramm für 2022 ein fester Bestandteil sein.

Es sei ein zentrales Element des freien Elternwillens, dass Eltern die aus ihrer Sicht bestmögliche Schulform für ihre Kinder wählen können. Eine solche Entscheidungsfreiheit setzte aber ein differenziertes Angebot voraus, heißt es bei der Helmstedt Union weiter. Ein solches Angebot liege nicht mehr vor, wenn nur zwischen einzelnen Inklusionsklassen gewählt werden kann, aber nicht mehr spezialisierte Schulen zur Auswahl stehen, in denen Kinder mit ähnlichen und vergleichbaren Herausforderungen von speziell dafür qualifiziertem Personal gezielt unterrichtet und gefördert werden können. Diese Situation drohe aber sehr bald, denn nach den bisherigen Plänen sollen bereits zum Schuljahresbeginn 2022 gemäß Landesverordnung keine neuen Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt “Lernen” mehr in Förderschulen aufgenommen werden können.

Nach Überzeugung der CDU Fraktion stehe ein solches Wahlrecht von Eltern nicht im Gegensatz zur UN-Behindertenrechtskonvention, sondern im Gegenteil sei, wenn man dem Grundprinzip des Kindeswohls folgt, Voraussetzung zu ihrer Erfüllung. Denn die den allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellten Lehrkraftstunden zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf “Lernen” würden nicht ausreichen. Dadurch sei aber die spätere, berufliche Eingliederung dieser Personengruppe infrage gestellt, wenn diese nur in inklusiven Settings beschult werden könnten.

Ein Ausweichen dieser Schüler in den Förderschwerpunkt “Geistige Entwicklung” sei nicht möglich, da in diesem Förderschwerpunkt keine Berufsausbildung angestrebt werde. Auch eine Umetikettierung von Schülerinnen und Schülern als “emotional und sozial” förderbedürftig - nachdem diese gegen die fehlende Förderung in inklusiven Settings aufbegehrt haben - sei sehr nachteilig für die Kinder und betroffenen Familien. Daher fordert die CDU Fraktion, die Elternentscheidung, beziehungsweise die Entscheidung der Förderkommission mit Elternbeteiligung zu respektieren, die besagt, dass pro Kreis und kreisfreier Stadt wenigstens eine Förderschule jeden Schwerpunktes dauerhaft zu erhalten ist.

Hier sei der Landesgesetzgeber gefordert, diese Möglichkeit den Landkreisen und kreisfreien Städten zu eröffnen, fordert die Fraktionsvorsitzende Dorothea Dannehl.


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