Kreistag lehnt Helmstedter Haushalt ab

In der gestrigen Sitzung des Kreistages gab es keine Mehrheit für den vorgelegten Haushaltsentwurf.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Helmstedt. In der gestrigen Sitzung des Kreistages gab es keine Mehrheit für den vorgelegten Haushaltsentwurf. Dazu bezieht Landrat Gerhard Radeck in einer Pressemitteilung am heutigen Donnerstag für die Kreisverwaltung Stellung.



„Wir bedauern es sehr, dass das Zahlenwerk keine Mehrheit im Kreistag gefunden hat. Unsere Mitarbeitenden in der Kreisverwaltung haben viel Zeit und Arbeit in den Haushaltsentwurf investiert. Es wurde mit allen politischen Kräften, die das wünschten, gesprochen und Kritik im Vorfeld aufgegriffen sowie sorgfältig Sparmöglichkeiten ausgelotet. In einem Vorgespräch in Hannover wurde der vorgelegte Entwurf von der Kommunalaufsicht grundsätzlich auch als genehmigungsfähig eingestuft. Der Kreistag ist die zuständige Instanz für einen Haushaltsbeschluss. Daher warten wir nun auf mehrheitsfähige Vorschläge. Die Verwaltung hat ihre Aufgabe erfüllt und sieht keinen Spielraum für einen neuen Haushaltsentwurf“, so Gerhard Radeck.

Ausgaben nur eingeschränkt möglich


Die Folge der Ablehnung des Haushalts sei zunächst rein formal, so dass die Kreisverwaltung weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung bleibt. Das heißt konkret, dass alle sogenannten „freiwilligen Leistungen“, für die in der Vergangenheit keine Zielvereinbarungen abgeschlossen worden sind, nicht ausgezahlt werden dürfen. Dies betrifft unter anderem die (per Kreistagsbeschluss gestern erhöhten) Zuschüsse für Kunst- und Kultureinrichtungen.

Ohne einen Haushaltsbeschluss können jedoch weder die Zuschüsse insgesamt, noch die beschlossenen Erhöhungen ausgezahlt werden. Gleiches gilt für die beantragten Zuschüsse für das Mehrgenerationenhaus der AWO, das DRK Mütterzentrum in Schöningen, die Jugendhilfe e.V. in Helmstedt, die Diakonie, Caritas und weitere soziale Einrichtungen und Träger. Möglich sind nur noch Ausgaben für rechtlich verpflichtende Aufgaben des Landkreises. Bürgerinnen und Bürger, die Anspruch auf soziale Leistungen haben, bekommen diese daher selbstverständlich weiter ausgezahlt. Lediglich Investitionsmaßnahmen, die bereits begonnen wurden, dürfen fortgeführt werden. Neue Investitionen, wie etwa der vorgesehene Ausbau von Schulgebäuden, sind dagegen in der vorläufigen Haushaltsführung nicht
möglich und müssen warten.

Haushalt wird erneut vorgelegt


Um die Verzögerungen so kurz wie möglich zu halten und die ordentliche Haushaltsführung so schnell wie möglich zu erreichen, wird die
Kreisverwaltung zur nächsten Kreistagssitzung am 6. März den vorliegenden Haushaltsentwurf inklusive der gestern beschlossenen Änderungen erneut zur Abstimmung vorlegen.


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