Kreisverkehrswacht weist auf Wildunfallgefahren hin


Am Berliner Bären in Bad Helmstedt haben Wildschweine ihre Spuren hinterlassen. Foto: Kreisverkehrswacht Helmstedt
Am Berliner Bären in Bad Helmstedt haben Wildschweine ihre Spuren hinterlassen. Foto: Kreisverkehrswacht Helmstedt | Foto: Kreisverkehrswacht Helmstedt

Helmstedt. Im vergangenen Jahr (2017) ereigneten sich in Deutschland 2.548 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, bei deren Ursache querendes Wild verzeichnet wurde. Über 30.000 Wildtiere sterben in Deutschland jährlich. Die Zahlen steigen an – auch im Landkreis Helmstedt, berichtet die Kreisverkehrswacht Helmstedt in einer Pressemitteilung.


Allerdings verteilen sich die Unfälle auf das ganze Jahr. Hohe Unfallzahlen liegen dabei in den Zeiten zwischen 5 und 8 Uhr sowie zwischen 17 Uhr und Mitternacht. Monate mit besonders hoher Unfallwahrscheinlichkeit sind der April, Mai und Oktober.

Tiere sind jetzt wo der Herbst kräftige Farben entwickelt am Fahrbahnrand besonders schwer zu erkennen. In etwa 80 Prozent der Unfälle ist ein Reh beteiligt und jedes zehnte Tier ist ein Wildschwein. Tierarten die im Landschaftsschutzgebiet Elm-Lappwald auch häufig anzutreffen sind und die auch zum touristischen Umfeld unserer Landschaft gehören. Wildschweine wechseln jetzt auch in die Ortslagen um an Fahrbahnrändern oder Parkanlagen Futter zu suchen. Dabei entstehen Schäden an der Grasnarbe. Die aufgewühlte Erde zeigt aber auch, dass Wildschweine neben der Straße unterwegs sind.

Nerven bewahren angesagt


Bei einer Begegnung mit Wild sollte man als Autofahrer auf jeden Fall die Nerven behalten und keine riskanten Ausweichmanöver durchführen. Eine Vollbremsung ist das Mittel zur Wahl um nicht mit dem Gegenverkehr zu kollidieren oder einen Baum zu treffen.

Wenn man in kritischen Zeiten eine Geschwindigkeit um 70 km/h wählt, besteht die Chance rechtzeitig zum Stehen zu kommen oder das Tier kann sich selbst durch Flucht retten.

Konnte man den Zusammenstoß nicht vermeiden, heißt es das Lenkrad festhalten und zum Stillstand abbremsen, die Unfallstelle absichern und die Polizei und Forstverwaltung informieren. Auch wenn das Tier verletzt im Wald oder Feld verschwunden ist. Wer ein getötetes Tier mitnimmt, macht sich der Wilderei schuldig.


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