Helmstedt. Den Corona-Krisenstab des Landkreises erreichen immer häufiger Beschwerden und Hinweise über Verstöße gegen die Corona- Schutzmaßnahmen in Supermärkten, Geschäften und auf Parkplätzen. Er appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Maßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Allgemeinverfügung des Landkreises zu halten. Das teilt der Landkreis in einer Pressemitteilung mit.
Jeder Supermarkt hat ein eigenes Corona-Schutzkonzept. Bei manchen sorgt bereits die Zahl der zur Verfügung stehenden Einkaufswagen für eine notwendige Begrenzung der Kundenzahl. In anderen Supermärkten muss jeder Kunde einen eigenen Wagen schieben. Sehr häufig sind aber auch Beschwerden über falsch, nachlässig oder gar nicht getragene Mund-Nasen-Bedeckungen. Auch auf den Parkplätzen wird gelegentlich auf eine Maske verzichtet oder unter der Nase getragen. In diesen Fällen verhält sich der Kunde ordnungswidrig und kann mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Aber auch die Betreiber der Märkte und Geschäfte sind gehalten, ihre eigenen Hygienekonzepte umzusetzen. Sie müssen bei Verstößen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Kunden auf die Einhaltung der Vorschriften hinweisen und sie gegebenenfalls des Hauses verweisen.
Inzidenzwert unter 50 ist das Ziel
Der Krisenstab appelliert noch einmal eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, Betreiber und Geschäftsinhaber, sich an die Maßnahmen zu halten. Diese hätten es selbst in der Hand, die sehr hohen Inzidenzwerte zu senken. Ziel müsse ein Inzidenzwert unter 50 sein, auch um die Kontaktnachverfolgung nachhaltig sicherstellen zu können.
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