Rinder anbinden: Das wird hier jetzt verboten

Die Landkreis-Verwaltung setzt damit einen Erlass des Landwirtschaftsministeriums um.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Mehr regionalHeute.de bei Google sehen?

Jetzt als bevorzugte Quelle festlegen

Helmstedt. Rinder anzubinden, das ist künftig auch im Landkreis Helmstedt verboten. Kürzlich hatte bereits der Landkreis Peine darauf hingewiesen, dass in seinem Gebiet ab dem 1. Juli eine entsprechende Allgemeinverfügung gilt. Jetzt kommt eine gleiche Ankündigung aus dem Helmstedter Kreishaus.



So teilt der Landkreis Helmstedt mit, dass am 1. Juli eine Allgemeinverfügung zur Anbindehaltung von Rindern im Amtsblatt veröffentlicht werde. Am Tag danach soll diese Verfügung in Kraft treten. Damit werde ein Erlass des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums umgesetzt. Demnach ist im Landkreis Helmstedt künftig die Anbindehaltung von Rindern untersagt.

Landwirtschaftsministerium weist Landkreise an, Verbot umzusetzen


Ziel sei es, im Sinne des Tierschutzes aus der Anbindehaltung von Rindern auszusteigen. Der Niedersächsische Landkreistag hatte sich zwar im Vorfeld gegen die Vorgehensweise des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums ausgesprochen und für eine bundesweit einheitliche Regelung geworben. Das Landwirtschaftsministerium hat nun jedoch den Landkreis Helmstedt und andere Landkreise konkret angewiesen, den Erlass in Form einer Allgemeinverfügung umzusetzen.

Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ist die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern innerhalb von 18 Monaten zu beenden. Für die kombinierte Anbindehaltung, bei der die Tiere ganzjährig für mindestens zwei Stunden Zugang zu einem Auslauf, Laufhof oder einer Weide haben, gilt eine Frist von bis zu fünf Jahren. Auch für die Beendigung der saisonalen Anbindehaltung (täglicher Weidegang von mehr als zwei Stunden im Zeitraum Mai bis Oktober) und der Anbindehaltung von männlichen Mastrindern haben Halterinnen und Halter bis zu fünf Jahre Zeit. Weitere Fristen gelten bei geplanten Umbaumaßnahmen und sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Themen zu diesem Artikel


Tiere