Schöningen: Rat und Verwaltung finden Konsens

Oberstes gemeinsames Ziel sei es, die Verwaltung handlungsfähig zu halten unter der Prämisse, persönliche Kontakte zum Schutz vor der Corona-Ausbreitung so gering wie möglich zu halten.

Die letzten beiden Versuche, eine beschlussfähige Ratssitzung abzuhalten, scheiterten.
Die letzten beiden Versuche, eine beschlussfähige Ratssitzung abzuhalten, scheiterten. | Foto: Stadt Schöningen

Schöningen. Im Nachgang zu der erneut an der Beschlussunfähigkeit gescheiterten Ratssitzung am vergangenen Montag (regionalHeute.de berichtete) haben die Schöninger Stadtverwaltung und die Fraktionsvorsitzenden der SPD, CDU, Gruppe UWG und Gruppe Grüne Bürgerliste nun einen Konsens gefunden, der die künftige Gremienarbeit für die Dauer der Corona-Pandemie und der entsprechenden Schutzmaßnahmen regelt. Das teilt die Stadt Schöningen in einer Pressemeldung mit.


Oberstes gemeinsames Ziel sei es, die Verwaltung handlungsfähig zu halten unter der Prämisse, persönliche Kontakte zum Schutz vor der Corona-Ausbreitung so gering wie möglich zu halten. Vorerst bis zum 31. Mai dieses Jahres sollen nun Angelegenheiten nur dann zur Entscheidung vorgelegt werden, sofern sie für die Geschäftsfähigkeit der Verwaltung zwingend erforderlich seien. Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden stimmen die zu behandelnden Themen im Vorfeld ab. Diese Termine werden in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden und Gruppenvorsitzenden festgelegt und sollen vorrangig in den Nachmittagsstunden stattfinden.

Eine Pairing-Vereinbarung ist denkbar


Soweit von den Ratsmitgliedern gewünscht, können Sitzungen der Fraktionen im Rathaussaal stattfinden. Dabei liegt es in deren Ermessen, ob die Anwesenheit der Verwaltung gewünscht ist oder nicht. „Vorrangig wollen wir jedoch gern die notwenigen Informationen per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung stellen“, so Bürgermeister Malte Schneider im Hinblick auf den bestmöglichen Schutz aller Beteiligten. Themen des Verwaltungsausschusses sollen im Umlaufverfahren behandelt werden. Sollten aus kommunalrechtlichen Gründen dennoch Sitzungen des Rates unausweichlich sein, liegt die oberste Priorität auf der Minimierung der Kontakte. „Deshalb hat die Verwaltung vorgeschlagen, eine so genannte Pairing-Vereinbarung abzuschließen“, erläutert Schneider: Diese sogenannte Fairnessabmachung sieht vor, dass Mandatsträger in gleicher prozentualer Gewichtung der Sitzverteilung der Fraktionen fernbleiben. „Sogar in kleinster Besetzung wären die Mehrheitsverhältnisse dann gewahrt.“

Darüber hinaus soll fortan die Tagesordnung auf das absolut Notwendigste verkürzt werden. „Vor dem Risiko der Ausbreitung des Corona-Virus ist es im Sinne aller Ratsmitglieder, dass die Einberufung zu Sitzungen so selten wie möglich vorgenommen wird. Die Übertragung der Kompetenzen auf den Verwaltungsausschuss durch die Option des Umlaufbeschlusses gewährleistet dies“, so Schneider weiter. Dennoch erforderliche Ratssitzungen könnten darüber hinaus in wenigen Minuten durchgeführt werden.

Eine Ratssitzung muss stattfinden


„Ich freue mich sehr, dass wir uns bereits im Vorfeld zu dem angekündigten Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden auf diese Vorgehensweise verständigen konnten. In dieser herausfordernden Zeit ist das Miteinander im Sinne aller Schöninger wichtiger denn je. Für die Bewältigung dieser Ausnahmesituation durch die Covid 19-Pandemie muss die Verwaltung handlungsfähig und flexibel sein. Das ist nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch unsere oberste Pflicht“, bewertet Bürgermeister Malte Schneider die Kooperationsbereitschaft. Angelehnt an einen Vorschlag des Ratsvorsitzenden Markus Sobotta sei von Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden ein Ergebnis entwickelt worden, dass schließlich auf allgemeine Zustimmung stieß. Die für den 2. April geplante Telefonkonferenz sei so überflüssig geworden. „Allerdings möchte ich erwähnen, dass dieser Abstimmungstermin bei der Kommunalaufsicht großes Lob fand, fordert sie doch einmal mehr, eine Sitzung des Rates unbedingt stattfinden zu lassen.“

Die vollständige Stellungnahme zur kommunalaufsichtlichen Prüfung der erneuten Feststellung der Beschlussfähigkeit einer Schöninger Ratssitzung ist unter dem Link https://www.schoeningen.de/service-und-aemter/politik/ratsinformationen/kommunalaufsicht/
einzusehen.


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