Region. Die Kommunalwahlen rücken unaufhaltsam näher – am 13. September werden auch in den Kommunen und Landkreisen der Region die neuen Vertreter gewählt. Mittlerweile ist das auch auf den Straßen nicht mehr zu übersehen, denn freundliche Gesichter lächeln uns allerorts von den Wahlplakaten zu und hoffen auf unsere Stimmen. Der Wahlkampf macht sich aber auch in den Briefkästen bemerkbar, denn nun landen dort wieder vermehrt Werbeflyer der verschiedenen Parteien. Aber welche Möglichkeiten haben Bürger, um sich dagegen zu wehren?
In Zeiten des Internets sind Flyer und Prospekte für viele Menschen überflüssig geworden. Um sich umfassend über Kandidaten und Programme zu informieren, reicht heutzutage eine kurze Online-Suchanfrage. Dennoch halten viele Parteien an dieser Form der Wahlwerbung fest und so fluten vor Abstimmungen regelmäßig zahllose Wurfzettel die Briefkästen. Doch wer das nicht möchte, hat durchaus Möglichkeiten, das zu stoppen.
So geht man gegen unadressierte Flyer vor
Unadressierte Flyer und Wurfsendungen ohne einen bestimmten Adressaten werden massenhaft verteilt. Um zu verhindern, dass solche Sendungen im eigenen Briefkasten landen, reicht grundsätzlich ein einfacher Aufkleber mit der Aufschrift "Keine Werbung und keine Wahlwerbung". Werden die Parteiflyer mit kostenlosen Anzeigenblättern verteilt, die auch redaktionelle Inhalte enthalten, sollte der Aufkleber den Zusatz "Keine kostenlosen Zeitungen" beinhalten. Hilft dies nichts, kann man sich direkt an den zuständigen Kreisverband wenden und die Unterlassung fordern.
Das gilt für personalisierte Briefe
Hin und wieder landet aber auch Wahlwerbung in den Briefkästen, die explizit an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist. Viele Menschen wundern sich dann, woher die Parteien die Daten haben. Die Antwort ergibt sich aus Paragraph 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes: Demnach dürfen Meldebehörden Parteien in den sechs Monaten vor der Wahl Adressdaten bestimmter Gruppen, wie beispielsweise Senioren oder Erstwählern, aushändigen. Ein einfacher "Keine Wahlwerbung"-Aufkleber reicht in so einem Fall nicht aus – der Postbote ist rechtlich verpflichtet, den Brief zuzustellen.
Das kann man tun
Wer personalisierte Wahlwerbung nicht hinnehmen möchte, muss aktiv eine Übermittlungssperre beim zuständigen Einwohnermeldeamt / Bürgeramt beantragen. Der Widerspruch gilt unbefristet und ist kostenlos. Viele Kommunen bieten auf ihren Serviceportalen Widerspruchsformulare an. Sollte trotz registrierter Sperre weiterhin personalisierte Wahlwerbung im Briefkasten landen, kann der Vorfall beim Landesbeauftragten für Datenschutz gemeldet werden.

