Schülerticket - Welche Variante wird gefördert?

von Sandra Zecchino


Bald steht fest, wer zukünftig einen Zuschuss bekommt. Symbolbild: pixabay
Bald steht fest, wer zukünftig einen Zuschuss bekommt. Symbolbild: pixabay | Foto: Pixabay

Helmstedt. Im Juni wurde entschieden, dass der Landkreis weiterhin teilweise die Beförderungskosten der Schüler im Sekundarbereich II tragen wird. Doch die genaue Form blieb vorerst offen. Nun haben die Kommunalpolitiker vier Varianten zur Auswahl.


So könnten pauschal alle Schüler des Sekundarbereichs II, also ab der elften Klasse, 50 Prozent ihrer Kosten erstattet bekommen ohne einen Einkommensnachweis einreichen zu müssen. Nach dieser Variante, die vom FDP Politiker Lars Alt vorgeschlagen wurde, reiche die Vorlage der Originalfahrkarte zur Antragstellung. In diesem Fall werde die soziale Komponente jedoch nicht mehr berücksichtigt, gibt die Verwaltung in der Vorlage, in der die Varianten zusammengetragen wurden, zu bedenken.

Weiter wie bisher


Natürlich wäre es auch möglich, das jetzige Modell fortzuführen. In diesem Fall liege die Einkommensgrenze für eine 75-prozentige Erstattung bei 30.000 Euro. Bis zu einer Einkommensgrenze von 35.000 Euro könnten noch 50 Prozent erstattet werden und bis zu einem Einkommen in Höhe von 40.000 Euro gebe es noch 25 Prozent erstattet.


Diese Variante berücksichtige die soziale Komponente und halte gleichzeitig den Aufwand für die Verwaltung relativ gering.

Erhöhung der Einkommensgrenzen


Um den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erhöhen, könnten auch die Einkommensgrenzen jeweils um 5.000 Euro angehoben werden. Der Vorteil dieser Variante wäre, dass die ursprüngliche Idee einer sozialen Abstufung der anteiligen Übernahme der Schülerbeförderungskosten für einkommensschwache Familien im Fokus bliebe. Inwieweit sich die Anhebung der Einkommensgrenzen auf die Anzahl der Anträge und der Bewilligungen auswirkt, könne jedoch nicht ermittelt werden.

Restbeträge im Gießkannenverfahren verteilen


Jens Hoppe (SPD) sprach sich im Vorfeld für eine grundsätzliche Beibehaltung des jetzigen Verfahrens aus. Zusätzlich sollten jedoch die Gelder, die am Ende des Schuljahres übrig blieben, im Gießkannenprinzip an alle Antragsteller unabhängig vom Einkommen verteilt werden.


Welche Varianten die Kommunalpolitiker bevorzugen, werden sie in der Ausschusssitzung für berufs- und allgemeinbildende Schulen am kommenden Dienstag sowie im Kreisausschuss am kommenden Freitag diskutieren. Die endgültige Entscheidung wird während der Kreistagssitzung am 12. September getroffen.

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