Region. Derzeit animiert das heiße Wetter viele dazu, ein Freibad oder einen Badesee aufzusuchen. Doch der nasse Spaß hat auch seine Schattenseiten. Die Zahl der Badetoten befindet sich seit Jahren auf einem hohen Niveau. Einige Betreiber von Freibädern haben sich daher dazu entschlossen, Zugangsbeschränkungen zu erlassen. Jugendliche unter 16 (mancherorts auch unter 14) ohne Begleitung Erziehungsberechtigter dürfen nur in das Bad, wenn sie einen Schwimmnachweis (Bronze beziehungsweise Freischwimmer) vorweisen können.
regionalHeute.de wollte von einigen Bäderbetreibern aus unserer Region wissen, was man von diesem Konzept hält oder ob es gegebenenfalls bereits so etwas für die eigenen Einrichtungen gibt. Auch die rechtliche Sicht auf die Möglichkeiten der Zugangsbeschränkungen sollte dabei nicht außer Acht gelassen werden.
"Keine neue Sache"
Thorsten Raedlein betont für die Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH und das Stadtbad Okeraue, dass dies keine neue Sache sei, sondern hier eigentlich schon immer über die Haus- und Badeordnung geregelt werde. "Kinder unter 7 Jahren beziehungsweise Kinder über 7 bis 12 Jahren, die nicht im Besitz eines Freischwimmerabzeichens sind, werden nur in Begleitung eines geeigneten Aufsichtsführenden eingelassen", heißt es dort.
Personen mit Schwimmhilfen dürften nur in die dafür vorgesehenen Becken mit geringeren Wassertiefen. Kinder unter 14 Jahren, die sich ohne Begleitung einer verantwortlichen beziehungsweise beauftragten erwachsenen Begleitperson im Bad aufhalten, müssten das Bad bis 20 Uhr verlassen.
Nur Altersnachweis erforderlich
Ausführlich Stellung nimmt Manuela Bracke, stellvertretende Pressesprecherin der Stadtwerke Peine GmbH für den Freibadbetrieb im P3: "In unserem Freibad im P3 dürfen Kinder ab elf Jahren auch ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten schwimmen. Voraussetzung ist, dass sie ihr Alter glaubhaft nachweisen können, beispielsweise durch einen Schülerausweis. Einen Schwimmnachweis verlangen wir derzeit nicht."
Allerdings nehme man die aktuelle Debatte sehr ernst, denn die Sicherheit der Badegäste, gerade der jüngeren, habe für die Betreiber höchste Priorität. "Die Erfahrung unserer Schwimmmeister zeigt, dass es nachvollziehbar ist, über Nachweise der Schwimmfähigkeit nachzudenken. Ein Mindestmaß an Schwimmfähigkeit kann einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit leisten", erklärt Manuela Bracke.
Frage der Verantwortung
Gleichzeitig beobachte man, dass die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche teilweise ausschließlich bei den Badaufsichten gesehen werde. Die Verantwortung liege jedoch in erster Linie bei den Erziehungsberechtigten. "Unseren Fokus legen wir deshalb aktuell vor allem darauf, diese Verantwortung zu verdeutlichen", betont Bracke.
Grundsätzlich halte man Regelungen, die grundlegende Schwimmfähigkeiten berücksichtigen, für sinnvoll. Man gebe aber zu bedenken, dass starre Zugangsbeschränkungen Kinder und Jugendliche dazu verleiten könnten, auf unbeaufsichtigte Gewässer auszuweichen. In einem Freibad mit ausgebildeten Schwimmmeistern seien sie deutlich sicherer als an einem Baggersee oder Fluss. "Auch deshalb setzen wir im P3 auf Prävention und ein niedrigschwelliges Angebot, das möglichst viele Kinder zum Schwimmen in einer sicheren Umgebung einlädt", heißt es seitens der Stadtwerke.
Präventiver Ansatz
Diesen präventiven Ansatz setze man aktiv um: "Wir bieten regelmäßig Schwimmkurse an und nehmen Schwimmabzeichen ab, damit Kinder und Jugendliche schwimmen lernen und ihre Fähigkeiten nachweisen können." Informationen zu den Schwimmkursen findet man unter www.p3-peine.de/kurse/schwimmkurse. Kurse können auch direkt in unserem Onlineshop unter https://shop.p3-peine.de/courses/5 gebucht werden.
Eine abschließende rechtliche Bewertung wolle man nicht vornehmen. Grundsätzlich seien verschiedene Modelle denkbar, etwa die Kombination von Altersgrenzen mit einem Schwimmnachweis oder der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Welche Regelungen rechtlich zulässig und praktisch umsetzbar seien, hänge von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab. "Für unser Haus bewährt sich die bestehende Altersregelung in Verbindung mit unserem Präventionsansatz", so Manuela Bracke abschließend.
Nicht ohne Hilfe umkleiden
Für die Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH und die Freibäder Bürgerpark, Raffteich und Waggum nimmt Fabian Neubert Stellung: "Unsere Haus- und Badeordnung regelt es aktuell wie folgt: Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ferner Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, Kindern über 7 Jahre, die nicht im Besitz eines Seepferdchenabzeichens sind, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.“
Der Nachweis des Alters und der Schwimmfähigkeit seien enorm wichtig und sollten an den Badkassen konsequent eingefordert werden. So sei es auch in den eigenen Bädern der Fall. "Eine Erhöhung der Anforderung in Bezug auf das Alter oder die Schwimmfähigkeit ist bei uns nicht geplant. Wir nehmen über die letzten Jahre zwar eine Zunahme von schwimmunfähigen Gästen wahr. Nicht selten sind diese aber 18 Jahre oder älter und überschätzen sich beim Betreten der Becken", gibt Fabian Neubert zu bedenken.
Rechtlich wäre eine Anhebung der Altersgrenze und/oder Schwimmfähigkeit vermutlich umsetzbar. "Wie gesagt, bei uns ist sie nicht geplant. Das, was in unserer Haus- und Badeordnung steht, setzen wir konsequent um, auch wenn wir damit den einen oder anderen jungen Gast erst einmal wieder nach Hause schicken müssen", so Neubert abschließend.
Das gilt in der Allerwelle
Die Stadt Gifhorn ist verantwortlich für das Sport- und Freizeitbad Allerwelle. Hier gelte die Haus- und Badeordnung, lässt Stadtsprecherin Annette Siemer wissen. Diese besagt, dass Kinder unter 10 Jahren nur in geeigneter Begleitung das Schwimmbad besuchen dürfen. Mit dem Eintritt ins Schwimmbad haben die Erziehungsberechtigten weiterhin die Aufsichtspflicht über die Kinder.
Aus Sicht der Allerwelle würden die oben beschriebenen Zugangsbeschränkungen für Jugendliche ohne Nachweis am Ziel vorbeigehen. Gerade Kinder und Jugendliche, die noch nicht gut schwimmen können, bräuchten den geschützten Raum mit einer Wasseraufsicht, um ihre Schwimmfähigkeiten verbessern zu können und um später das Freischwimmerabzeichen zu erhalten. "Eine Pflicht zum Schwimmabzeichen würde aus unserer Sicht dazu führen, dass viele Badegäste an Badeseen oder andere Badestellen ausweichen. Das wäre dann weitaus gefährlicher", so Siemer. Zumal die DLRG-Statistik von 2025 öffentliche Bäder als die sichersten Gewässer einstufe.
Ins Nichtschwimmerbecken wechseln
Die Allerwelle habe in den letzten 15 Jahren gute Erfahrungen mit den bisherigen Regelungen gemacht. Von daher gebe es keinen Grund, daran etwas zu verändern. Das Schwimmmeisterteam setze diese Regelungen konsequent durch. Sobald das Schwimmmeisterteam den Eindruck gewinne, dass keine ausreichende Schwimmfähigkeit da ist, müsse der Badegast ins Nichtschwimmerbecken wechseln.
Mit der Frage der rechtlichen Möglichkeiten habe man sich bislang nicht beschäftigt, da aktuell keine Veränderung der Zugangsbeschränkungen vorgesehen sei, so Siemer abschließend.

