Jobcenter-Mitarbeiter sehen Bürgergeld kritisch

Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Universität Bochum befeuert die Debatte über das Bürgergeld.

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Bundesagentur für Arbeit (Archiv)
Bundesagentur für Arbeit (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Nürnberg. Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Universität Bochum befeuert die Debatte über das Bürgergeld. Der Studie zufolge, über die die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, lehnen viele Mitarbeiter in den Jobcentern zentrale Teile der Neuregelung ab.


Die Forscher um den Sozialwissenschaftler Jürgen Schupp haben die Antworten von fast 1.900 Beschäftigten in sieben nordrhein-westfälischen Jobcentern auf einen detaillierten Fragebogen ausgewertet. Besonders ernüchternd: Eine große Mehrheit gab an, dass die Bürgergeldbezieher seit der Reform weniger motiviert seien (59 Prozent) und auch schlechter daran mitwirkten, aus ihrer Hilfsbedürftigkeit herauszukommen (62 Prozent). Nur eine kleine Minderheit von jeweils zwei Prozent ist überzeugt, dass Motivation und Mitwirkungsbereitschaft besser geworden sind.

Vor allem, dass Sanktionen nun schwieriger und langwieriger geworden sind, lehnt eine breite Mehrheit der Befragten ab. Ähnlich sieht es bei der erhöhten monatlichen Unterstützung aus und bei den höheren Freibeträgen für das sogenannte Schonvermögen. Offenbar hätten viele Jobcenter-Beschäftigte gerne mehr Druckmittel in der Hand, um Arbeitslose zur Mitwirkung zu bewegen. Dementsprechend sieht eine Mehrheit die Bereitschaft schwinden, eine Arbeit aufzunehmen, 63 Prozent geben hier eine Verschlechterung an.

Mehrheitliche Zustimmung findet hingegen, dass Minderjährige mehr Geld erhalten als im alten "Hartz-IV-System", ebenso die besseren Betreuungsangebote für Langzeitarbeitslose und der Verzicht darauf, selbst Kleinbeträge mit bürokratisch oft hohem Aufwand von den Hilfebedürftigen einzufordern.

Die Ampelkoalition hatte das Bürgergeld nach zähen Verhandlungen mit der Union durchgesetzt, ein erster Teil trat zu Beginn des vergangenen Jahres in Kraft, ein weiterer vergangenen Juli. Im Vergleich zu Hartz IV sind die Sanktionen gegen unkooperative Hilfebezieher milder, Langzeitarbeitslose werden vielmehr stärker gefördert.


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