Schüsse auf Polizisten: Anklage gegen 16-Jährigen erhoben

Ein lebensgefährlich verletzter Polizist beschäftigt die Justiz in Braunschweig.

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Symbolfoto | Foto: Alexander Panknin

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Braunschweig/Göttingen. Nach den Schüssen auf einen Polizeibeamten am 13. Juni 2026 in Göttingen hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen einen zur Tatzeit 16-jährigen Jugendlichen erhoben. Verhandelt werden soll das Verfahren vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Göttingen.



Dem Angeschuldigten werden versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung sowie das unerlaubte Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe und der unerlaubte Besitz von Munition zur Last gelegt. Die mutmaßlich zur Tat verwendete Schusswaffe konnte im Laufe des Ermittlungsverfahrens sichergestellt werden. Der Jugendliche befindet sich bereits seit dem 16. Juni 2026 in Untersuchungshaft. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Streit zwischen Großfamilien eskalierte


Die Tat hatte sich am späten Abend des 13. Juni 2026 am Rand der Göttinger Innenstadt ereignet. Dort war es zu einer gewaltsamen Konfrontation zwischen zwei polizeibekannten Großfamilien gekommen. Als Einsatzkräfte die Auseinandersetzung stoppen wollten, fielen Schüsse aus einer scharfen Waffe. Ein Polizist erlitt schwere Verletzungen und schwebte zeitweise in Lebensgefahr. Nach einer Großfahndung stellte sich der Jugendliche drei Tage später in Begleitung eines Anwalts der Polizei; er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Auch die mutmaßliche Tatwaffe konnte im Ermittlungsverlauf sichergestellt werden.

Darum ist Braunschweig zuständig


Dass die Anklage in dem Göttinger Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhoben wurde, begründet sich in der Aufgabenverteilung der niedersächsischen Justiz. Zuständig ist die bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen.

Die Einheit wurde zum 1. Oktober 2020 gegründet und ist eine von landesweit vier spezialisierten Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften. Ihr Ziel ist es, Verfahren bei mutmaßlicher Clankriminalität deliktsübergreifend zu bündeln und mit speziell geschulten Ermittlern aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität zu bearbeiten. Die Behörden sind dabei für Verfahren jeglicher Deliktsart und -schwere zuständig, sobald Beschuldigte kriminellen Clanstrukturen zuzuordnen sind, um gezielt Schwerpunkte auf einzelne kriminelle Netzwerke zu setzen.

Niedersachsen teilt sich bei der Bekämpfung krimineller Clanstrukturen auf vier regionale Zentralstellen auf, die jeweils für mehrere Landgerichtsbezirke zuständig sind. Während die Staatsanwaltschaft Braunschweig unter anderem die Bezirke Braunschweig und Göttingen abdeckt, zeichnet die Staatsanwaltschaft Hildesheim für Bückeburg, Hannover und Hildesheim verantwortlich. Für den Nordwesten ist die Staatsanwaltschaft Osnabrück mit den Landgerichtsbezirken Aurich, Oldenburg und Osnabrück zuständig, während die Staatsanwaltschaft Stade die Bezirke Lüneburg, Stade und Verden betreut.