Landgericht Hamburg untersagt Zugriff auf "Zeit"-Aufnahmen

Das Landgericht Hamburg hat den Zugriff auf die in der Redaktion der "Zeit" sichergestellten Tonbandaufnahmen mit den Kindern von Christina Block vorläufig untersagt.

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Die Zeit (Archiv)
Die Zeit (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Hamburg. Das Landgericht Hamburg hat den Zugriff auf die in der Redaktion der "Zeit" sichergestellten Tonbandaufnahmen mit den Kindern von Christina Block vorläufig untersagt. Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat die Strafkammer bereits am Mittwoch auf Antrag der Wochenzeitung einen Beschluss erlassen, wonach die Tonaufzeichnungen vorerst nicht verwendet werden dürfen.


Diese waren am 12. Oktober sichergestellt worden, nachdem Ermittler bei den Journalisten vorstellig geworden waren und mit Durchsuchungen gedroht hatten. Laut "Zeit" wurden die Aufnahmen vor der Herausgabe versiegelt.

Das Gericht begründete die aktuelle Entscheidung damit, dass das öffentliche Interesse in Anbetracht der betroffenen Grundrechtspositionen der Journalisten nicht überwiege diesen schwere Nachteile drohen könnten. Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung steht aber noch aus.

Ende September waren Auszüge aus den aufgezeichneten Gesprächen im Podcast "House of Block" veröffentlicht worden. Vor allem die Äußerungen der an Silvester 2023/24 entführten Tochter von Christina Block sorgten für Unmut bei der Verteidigung der angeklagten Unternehmerin. In dem Podcast schilderte die damals 13-Jährige ihre Entführung aus Dänemark. Vor Gericht wollte sie nicht als Zeugin aussagen. Der Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte läuft seit Juli 2025 vor der Strafkammer am Landgericht.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte die Entscheidung des Landgerichts Hamburg. "Das Gericht hat die Notbremse gezogen", sagte DJV-Chef Mika Beuster am Donnerstag. "Das ist richtig so. Redaktionen sind keine Außenstellen der Justiz. Wer journalistische Quellen anzapft, greift die Pressefreiheit an." Der DJV forderte weiter, dass der journalistische Quellenschutz auch bei der endgültigen Entscheidung uneingeschränkt gewahrt bleibe.