Moorbrand: Feuerwehrverband will schnelle Messergebnisse

von Janosch Lübke


Haben sich die Feuerwehrleute der Region einer gefährlichen Strahlenbelastung ausgesetzt? Dem Landesfeuerwehrverband liegen dazu noch keine Informationen vor, die das bestätigen würden. Symbolbild: Sandra Zecchino
Haben sich die Feuerwehrleute der Region einer gefährlichen Strahlenbelastung ausgesetzt? Dem Landesfeuerwehrverband liegen dazu noch keine Informationen vor, die das bestätigen würden. Symbolbild: Sandra Zecchino | Foto: Archiv

Region. Gab es beim Moorbrand in Meppen eine Strahlenbelastung, die zu dauerhaften Gesundheitsschäden führen kann? Laut Bundeswehr-Angaben nicht. Auch Feuerwehren der Region waren beim Moorbrand im Einsatz. Der Landesfeuerwehrverband Niedersachen und die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen gaben auch in ihrem Namen eine Stellungnahme ab.


regionalHeute.de gibt die Pressemitteilung des Verbandes und der Feuerwehr-Unfallklasse im Wortlaut wieder.

Die Stellungnahme im Wortlaut:


"Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor, die den Verdacht erhärten oder bestätigen, dass eingesetzte Feuerwehrangehörige Belastungen ausgesetzt waren, die zu dauerhaften Gesundheitsschäden führen können. Allerdings stützt sich diese Annahme ausschließlich auf Angaben der Bundeswehr. Wir stehen im Kontakt mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, um alle Messergebnisse schnellstmöglich zu erhalten. Namen und Einsatzzeiten sowie der Einsatzort aller am Einsatz beteiligten Feuerwehrkameradinnen und –kameraden müssen durch die Träger des Brandschutzes erfasst und mindestens 40 Jahre aufbewahrt werden. Dazu sind die Träger des Brandschutzes nach den Unfallverhütungsvorschriften und der Gefahrstoffverordnung verpflichtet. Das Niedersächsische Innenministerium hat die Kommunen auf diese Verpflichtung hingewiesen. Mit der Datendokumentation ist sichergestellt, dass bei später auftretenden Gesundheitsschäden eine eventuelle Exposition gegenüber Gefahrstoffen aus diesem Einsatz nachgewiesen wäre. Für Entschädigungsansprüche sind Rechtsnachteile der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden damit ausgeschlossen."

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