Berlin/ Braunschweig. Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Rentenpakets der Bundesregierung im Deutschen Bundestag erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
"Das Rentenpaket bringt Verbesserungen für Millionen Menschen. Gerade diejenigen, die in ihrem Leben viel geleistet haben, profitieren vom Rentenpaket. Sie haben lange hart gearbeitet, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, Kinder geboren, großgezogen und damit Verantwortung auch für die nächsten Generationen übernommen.
Das Herzstück der Reform ist die Mütterrente. Mütter von vor 1992 geborenen Kindern erhalten eine bessere Anerkennung ihrer Erziehungsleistung in der Rente. Damit schließen wir eine Gerechtigkeitslücke, weil Geburten nach 1992 bislang deutlich besser gestellt waren. Mit dieser Reform wird der Abstand kleiner. Das ist eine gute Nachricht für 9,5 Millionen Mütter. Die Union hat damit ein zentrales Wahlversprechen umgesetzt, für das auch ich mich im Wahlkampf intensiv eingesetzt habe.
Nach wie vor kritisch sehe ich die abschlagfreie Rente mit 63 Jahren bzw. nach 45 Beitragsjahren. In Zeiten von demografischem Wandel und Fachkräftemangel müssen Anreize, früher in Rente zu gehen, vermieden werden. Mit der Forderung von CDU und CSU nach einer Stichtagsregelung, die in Form des "rollierenden Stichtags" auch umgesetzt wurde, haben wir zumindest eine Entschärfung erreichen können. Das ist gut und richtig, um Frühverrentungen entgegenzuwirken.
CDU und CSU haben in den Beratungen zudem klar gemacht, dass die Rente mit 63 nur eine Übergangsregel sein kann und das Ziel der "Rente mit 67" nicht aufgegeben wird. Zukünftig muss und wird es darum gehen, die Lebensarbeitszeiten zu verlängern. Deshalb begrüße ich es auch sehr, dass wir uns mit dem Vorschlag eines flexiblen Renteneinstiegs in den Verhandlungen gegen harte Widerstände in der SPD durchgesetzt haben.
Wir konnten hier bisher bestehende Hürden beseitigen und Rechtssicherheit herstellen: Zwar führt das Erreichen der Regelaltersgrenze bisher schon nicht dazu, dass ein Arbeitsverhältnis endet, es ist jedoch durch Tarif-oder Arbeitsverträge oft faktisch der Fall. Künftig ist es möglich, dass das Ausscheiden in diesen Fällen einvernehmlich über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinausgeschoben werden kann, wenn die betreffende Vereinbarung während des laufenden Arbeitsverhältnisses erzielt wird. Eine solche Abkehr vom starren Renteneintrittsalter ist eine kluge und weitsichtige Entscheidung."
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