Neue Zuständigkeiten beim Waffenrecht ab 2024

Dadurch soll auch ein Entwaffnung von extremistischen Personen vereinfacht werden.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Niedersachsen. Mit einer am heutigen Dienstag im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündeten Verordnung wird die Zuständigkeit für das Waffenrecht in Niedersachsen zum 1. Januar 2024 neu festgelegt. Dies teilte das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport mit.



Diese Aufgabe wird zukünftig bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover konzentriert. Nach der bisherigen Regelung sind daneben die großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zuständig. Mit der Neuregelung wird sich die Anzahl der Waffenbehörden von bisher 99 auf 47 Kommunen verringern.

Extremistische Personen entwaffnen


Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt hierzu: „Die strikte Anwendung des Waffenrechts ist elementar für den Schutz der öffentlichen Sicherheit. Insbesondere die Entwaffnung von extremistischen Personen stellt die Waffenbehörde vor eine schwierige Aufgabe, die in den größeren Organisationseinheiten der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Region Hannover noch effektiver gelöst werden kann.“

Bündelung von Fachwissen zielführend


Das Waffenrecht regelt unter anderem Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel. Die gesetzlichen Regelungen unterliegen dabei einer stetigen Fortentwicklung und Anpassung. Dies führt in der Folge zu einem zunehmend erhöhten Prüfungs- als auch Begründungsaufwand waffenbehördlicher Entscheidungen. Angesichts der Komplexität des Waffenrechts ist zur einheitlichen und effektiven Rechtsanwendung die Bündelung des entsprechenden Fachwissens zielführend. Die Konzentration der Waffenbehörden bietet dafür die organisatorische Grundlage.

Weniger Aufwand für Jäger


Eine weitere Verbesserung ist mit dieser neuen Zuständigkeitsregelung für die Jägerinnen und Jäger verbunden. Nunmehr steht für die Erteilung der Jagdscheine und der waffenrechtlichen Erlaubnisse die gleiche Behörde als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Unter den circa 122.000 Waffenbesitzern in Niedersachsen befinden sich allein circa 76.000 Jäger.


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