Region. Tätowierungen an Armen und Beinen sind bei der Polizei Niedersachsen künftig grundsätzlich erlaubt und müssen nicht mehr verdeckt werden. Eine entsprechende Verordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung tritt am heutigen Donnerstag in Kraft. Sie löst den bislang geltenden Erlass aus dem Jahr 2013 ab und soll einheitliche, praxistaugliche und rechtssichere Vorgaben für das Erscheinungsbild der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten schaffen.
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) begründet die Neuregelung mit dem gesellschaftlichen Wandel. Sichtbare Tätowierungen und dezente Piercings seien längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen und Ausdruck individueller Persönlichkeit. Die Vorschriften müssten deshalb an die heutige Lebenswirklichkeit angepasst werden. Entscheidend für die Professionalität der Polizei seien nicht Tätowierungen, sondern das Engagement, die Kompetenz und das Verantwortungsbewusstsein der Beschäftigten.
Neue Regeln für Tattoos und Piercings
Nach der neuen Verordnung sind Tätowierungen an Armen und Beinen grundsätzlich zulässig, sofern sie mit einem neutralen, achtungs- und vertrauenswürdigen Erscheinungsbild vereinbar sind. Tätowierungen im Gesicht bleiben verboten. Tätowierungen am Hals und an den Händen sind unzulässig, wenn sie nicht angemessen, beispielsweise durch die Dienstkleidung, abgedeckt werden können.
Auch für Piercings gelten klare Vorgaben. Kleine und unauffällige Piercings können erlaubt sein, sofern sie die Sicherheit, die Eigensicherung und das professionelle Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen. Größere Piercings sowie sogenannte Tunnel oder Plugs bleiben hingegen unzulässig. Dezentes Permanent Make-up ist erlaubt, wenn es den Anforderungen an ein neutrales Auftreten entspricht.
Unverändert verboten bleiben Tätowierungen mit verfassungsfeindlichem, diskriminierendem, gewaltverherrlichendem oder sonst menschenverachtendem Charakter. Nach Angaben des Ministeriums ist die Verordnung in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet worden. Insbesondere die Berufsvertretungen hätten dabei praktische Erfahrungen aus dem Polizeialltag eingebracht.
Behrens betont, dass die Polizei einerseits den Anforderungen an ein professionelles und vertrauenswürdiges Auftreten gerecht werden müsse, andererseits aber auch die gesellschaftliche Entwicklung berücksichtigen solle. Ob jemand tätowiert sei, spiele für die Leistungsfähigkeit der Polizei grundsätzlich keine Rolle.
DPolG begrüßt Umsetzung langjähriger Forderung
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen begrüßt die neue Verordnung. Sie sieht darin einen überfälligen Schritt zu einem zeitgemäßen Umgang mit Tätowierungen im Polizeidienst und zugleich die Umsetzung einer langjährigen gewerkschaftlichen Forderung.
Bereits 2018 hatte der damalige Landesvorsitzende Alexander Zimbehl öffentlich gefordert, sichtbare Tätowierungen nicht pauschal zu bewerten, sondern im Einzelfall zu beurteilen. Am 17. Februar 2022 bekräftigte der heutige Landesvorsitzende Patrick Seegers diese Position bei einer Anhörung des Innenausschusses zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes.
„Ein unbedenkliches Tattoo am Arm darf niemandem den Weg in die Polizei versperren. Entscheidend sind fachliche Eignung und Verfassungstreue“, erklärt Seegers. Die Neuregelung sei ein wichtiges Signal an die Beschäftigten und an den Polizeinachwuchs.
DPolG fordert transparente und nachvollziehbare Maßstäbe
Für die Gewerkschaft kommt es nun darauf an, dass die neuen Vorgaben im Dienstalltag tatsächlich einheitlich angewendet werden. Die DPolG fordert transparente und nachvollziehbare Maßstäbe sowohl für bereits im Dienst befindliche Polizeikräfte als auch für Bewerberinnen und Bewerber. Insbesondere müsse die Abdeckung zulässiger Tätowierungen an Armen und Beinen eine begründete Ausnahme bleiben und dürfe nicht entgegen der Zielsetzung der Neuregelung zur Regel werden.
An dieser praktischen Umsetzung werde die Gewerkschaft die neuen Vorschriften messen. Bei Tätowierungen mit verfassungsfeindlichen, diskriminierenden, menschenverachtenden oder gewaltverherrlichenden Motiven sieht sie hingegen keinen Spielraum: Solche Körperbilder seien mit dem Diensteid unvereinbar und hätten im Polizeidienst keinen Platz.

