Drogengeschäft eskalierte - Mann mit Messer niedergestochen

Zwei junge Männer müssen sich ab morgen vor dem Landgericht unter anderem wegen versuchten Totschlags verantworten.

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Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Hildesheim. Am morgigen Dienstag beginnt vor dem Landgericht Hildesheim der Prozess gegen zwei Männer im Alter von 20 und 21 Jahren, die am 26. November 2020 in Ilsede mehrere Straftaten begangen haben sollen. Die Vorwürfe lauten versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie gefährliche Körperverletzung. Das teilt das Landgericht in einer Presseankündigung mit.



Die beiden Angeklagten sollen sich am Abend des 26. November mit zwei anderen Personen für die Abwicklung eines Verkaufs von zirka 250 Gramm Marihuana getroffen haben, wobei der 20-Jährige ohne Wissen des anderen Angeklagten ein Messer bei sich gehabt haben soll. Die Geschäftspartner sollen ihr Interesse an dem Kauf der Drogen allerdings nur vorgetäuscht haben, da sie tatsächlich vorgehabt haben sollen, das Marihuana zu entwenden. Daher soll es im Zuge des Verkaufsgesprächs zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf die beiden Angeklagten eine der anderen Personen festgehalten und auf sie eingeschlagen haben sollen.

Vom Begleiter ins Auto gezogen


Dabei soll der 20-jährige mit einem Gegenstand und der 21-jährige mit Fäusten auf den Mann eingewirkt haben. Anschließend soll der 20-jährige das von ihm mitgeführte Messer gezogen und der anderen Person durch zwei Stiche Wunden im seitlichen Bauchraum und am Oberschenkel zugefügt haben. Dabei soll er tödliche Verletzungen billigend in Kauf genommen haben, so die Anklage. Der Begleiter des angegriffenen Mannes soll diesen aus der Situation heraus in sein Auto geholt haben. Trotz weiterer Angriffsversuche der Angeklagten und weiterer Beteiligter soll er den Angegriffenen ins Krankenhaus gebracht haben, wo er operiert werden musste.

Fortsetzungstermine sind für den 9., 15. und 16. Dezember sowie den 5. Januar angesetzt.


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