Schöffen-Vorschlagsliste für Amts- und Landgericht liegt aus


Symbolfoto: pixabay
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Peine. Der Rat der Stadt Peine hat in der Sitzung am 26. April den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Hildesheim und das Amtsgericht Peine gefasst. Das teilt die Stadt Peine mit.


Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 14. bis 18. Mai 2018 zu jedermanns Einsicht im Bürgerbüro der Stadt Peine, Kantstraße 5, aus.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. 08.00 – 16.00 Uhr
Mi. 08:00 – 18.00 Uhr
Do. 08.00 – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Bürgerbüro der Stadt Peine, Kantstraße 5, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nachweislich nicht aufgenommen werden durften oder sollten.


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