Silvester: Stadt weist auf Einschränkungen für Knallerei hin


Symbolfoto: Pixabay
Symbolfoto: Pixabay

Peine. Die Stadt weist darauf hin, dass man beim Böllern Mindestabstände zu Krankenhäusern, Kirchen, Altersheimen und Fachwerkhäusern einzuhalten sind.


Die Stadt informiert:



Zu Silvester und Neujahr können wieder Raketen, Böller und andere Gegenstände der Pyrotechnik, Klasse 2, von jeder Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, gezündet werden.

Die Stadt Peine weist – wie in den Vorjahren - auch in diesem Jahr darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Altersheimen und Fachwerkhäusern nach Paragraph 23 der 1. Sprengstoffverordnung verboten ist.

Wegen der möglichen Brandgefahren ist zu Fachwerkhäusern bei handgeworfenen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsabstand von 30 Metern einzuhalten. Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen beträgt der Mindestabstand sogar 100 Meter.

Für Peine bedeutet das, dass beispielsweise in den Straßenzügen Damm, Kniepenburg, Schlossstraße, Rosenthaler Straße, Marktplatz und Rosenhagen keine oder nur handgeworfene pyrotechnische Gegenstände gezündet werden dürfen.

Kommt es - selbst bei Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände - zu Bränden, so ist derjenige verantwortlich, der den verursachenden Feuerwerkskörper gezündet hat.

Die Stadt Peine rät daher ausdrücklich zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Feuerwerkskörpern.


mehr News aus Peine