Streit um Gage: Ballermann-Sängerin Melanie Müller in Peine vor Gericht

Für eine abgesagte Veranstaltung in der Gebläsehalle Ilsede fordert Melanie Müller nun zusätzliches Geld.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Peine. Eine Veranstaltungsabsage und der Streit um die dadurch entgangene Gage bringen Ballermann-Sängerin Melanie Müller und die Veranstalterin nun offenbar vor das Peiner Amtsgericht.



Wie verschiedene Medien, darunter BILD und RTL, am Donnerstag berichten, war Veranstalterin Bea Gode im Mai des vergangenen Jahres gezwungen, die geplante "Freedom 2022-Party" in der Gebläsehalle in Ilsede abzusagen, bei der unter anderem auch Melanie Müller auftreten sollte.

Müller will mehr Geld


Grund für die Absage soll der durch den Betreiber, die wito gmbh, angemeldete Eigenbedarf gewesen sein. In der Gebläsehalle sollten kurzfristig Flüchtlinge aus der Ukraine untergebracht werden. "Ich wurde von Behörden informiert, dass ab 1. Mai dort bis zu 300 Flüchtlinge aus der Ukraine untergebracht werden. Dutzende Events waren betroffen. Ich selbst war davon nicht begeistert, weil ich mit Veranstaltungen meinen Lebensunterhalt verdiene. Aber allein aus Pietätsgründen mussten wir schnell handeln und alle Beteiligten sofort informieren", wird Veranstalterin Bea Gode auf BILD.de zitiert.

Forderung nicht gerechtfertigt


80 Prozent ihrer Gage soll Müller dennoch kassiert haben. Doch nun soll sie zusätzlich weitere 2.856 Euro verlangen. Dabei soll es sich um die 19-prozentige Umsatzsteuer handeln. Per Mahnschreiben soll Müllers Firma das Geld im vergangenen August eingefordert haben. Doch Veranstalterin Bea Gode will nicht zahlen, begründet dies damit, dass bei derartigen Schadenersatzforderungen nur Nettobeträge erstattet werden und Müller somit keinen Anspruch auf das zusätzliche Geld habe. "Dieses Verhalten finde ich unsozial", sagt Gode gegenüber BILD und RTL. Zumal andere Künstler und Beteiligte in diesem Fall sogar ganz auf ihre Gage verzichtet hätten, sagt Gode.

Ein weiterer Punkt, der die Veranstalterin offenbar ärgert, ist, dass Müllers Lebensgefährte die Begründung der Absage offenbar nicht glaubt. In einem Schreiben soll er mitgeteilt haben, dass die Gage gespendet werden soll, sollte sich die Geschichte bewahrheiten. Gode sagt, von einer derartigen Spende habe sie bisher nichts mitbekommen. Da sich die Parteien offensichtlich nicht außergerichtlich einigen konnten, landet der Fall nun am 21. Juni vor dem Peiner Amtsgericht.


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