Region. Der 2021 eingeführte Straftatbestand der "Politikerbeleidigung" gerät immer mal wieder in den Fokus der Öffentlichkeit und erfährt Kritik von allen möglichen Seiten. Nun hatte erst vor wenigen Tagen Sachsens Justizministerin Constanze Geiert die Abschaffung des zugrundeliegenden Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches gefordert. Sie werde Ende dieser Woche bei der Justizministerkonferenz in Hamburg einen entsprechenden Antrag vorlegen, berichten zahlreiche Medien bundesweit. Jetzt erhält Geiert auch Zuspruch aus unserer Region.
Ihr Parteikollege Alexander Jordan (CDU), Bundestagsabgeordneter für Helmstedt/Wolfsburg spreche sich ebenfalls laut einer Pressemitteilung für die Abschaffung des Paragrafen aus, der "die Verleumdung und üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens unter besonderen Voraussetzungen unter Strafe stellt." Auch weitere Unionspolitiker – darunter auch zum Beispiel Generalsekretär Carsten Linnemann – fordern in diesen Tagen die Abschaffung des Paragrafen, eine Forderung, die von anderen Parteien wie etwa FDP, Linke und AfD schon länger zu hören war.
Paragraf 188 verfolge Ziel, richte aber auch Schaden an
"In den vergangenen Wochen habe ich Gespräche mit Parlamentariern meiner Fraktion sowie auf der Ebene der Strafverfolgungsbehörden und mit Bürgerinnen und Bürgern geführt. Dabei wurde meine persönliche Einschätzung bestärkt: Der § 188 verfolgt zwar ein nachvollziehbares Ziel, richtet in seiner aktuellen Form jedoch mehr Schaden an, als er Nutzen stiftet", findet Bundestagsabgeordneter Jordan aus Helmstedt.
Der Schutz vor Beleidigungen, Bedrohungen und der zunehmenden Verrohung der gesellschaftlichen Debatte sei zweifellos eine wichtige Aufgabe des Rechtsstaates. Gerade in sozialen Medien sei eine besorgniserregende Entwicklung zu beobachten, der entschieden begegnet werden müsse, so Jordan. Dennoch halte der Parlamentarier den Sondertatbestand des Paragrafen nicht für das geeignete Instrument. "Politik darf nicht den Eindruck erwecken, ihre gesetzgeberische Funktion zu nutzen, um Kritik an politischen Entscheidungsträgern einzuschränken", heißt es in seinem Statement. Viele Bürger würden den Paragrafen subjektiv als Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit empfinden. Außerdem würden Gerichte mit zusätzlichen Verfahren belastet. Und schließlich gebe es ja bereits strafrechtliche Vorschriften in Sachen Beleidigung, die jeden Bürger betreffen.
Die vollständige Streichung des Paragrafen sei ein möglicher Weg. "Gleichzeitig müssen wir neue und wirksamere Antworten auf die zunehmende Verrohung des gesellschaftlichen Umgangs finden, insbesondere im digitalen Raum, vorrangig nicht nur für Politiker, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger", so Jordan.

