Salzgitter. Der Rat der Stadt Salzgitter hat für das Jahr 2023 keine neuen Grundsteuer-Hebesätze beschlossen. Die in der Sitzung des Gremiums am 1. Dezember 2020 festgelegten Sätze (Grundsteuer A: 390 Prozent, Grundsteuer B: 540 Prozent) gelten fort. Dies teilte die Stadt mit.
Dagegen haben sich die Straßenreinigungsgebühren mit Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Salzgitter ab dem Jahr 2023 um 0,28 Euro auf 2,94 Euro pro Straßenfrontmeter erhöht.
Für das Kalenderjahr 2023 seien nur in den Fällen Grundbesitzabgabenbescheide versandt worden, in denen sich die Straßenreinigungsgebühren oder die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer geändert haben.
Für alle Grundstücke, bei denen seit der letzten Bescheiderteilung keine Änderung eingetreten ist, werden die Abgaben durch diese Bekanntmachung in der zuletzt für das Kalenderjahr 2021 veranlagten Höhe festgesetzt. Sie sind in der bisherigen Höhe auch ohne neuen Bescheid zu den Fälligkeitsterminen zu zahlen.
Fälligkeitstermine
Die Grundsteuern für 2023 werden jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die sich für eine jährliche Zahlung entschieden haben, werden die Grundbesitzabgaben am 1. Juli 2023 fällig.
Lastschrift:
Soweit der Stadt Salzgitter ein Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt wurde, werden die Forderungen durch die Gläubiger-Identifikationsnummer DE98KVS00000159419 und eine Mandatsreferenznummer gekennzeichnet. Die Mandatsnummer wurde gesondert mitgeteilt.
Die Lastschriften werden zu den genannten Fälligkeitsterminen beziehungsweise dem nächsten darauffolgenden Bankarbeitstag vom angegebenen Konto eingezogen.
Ab sofort
Die Festsetzung der Abgaben gelte ab sofort, so die Stadt Salzgitter: "Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Abgabenfestsetzung treten für alle Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre. Die Abgabenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Tag der Bekanntmachung durch Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig angefochten werden."
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