Aufgrund der Lage in Salzgitter: Ab Donnerstag Testpflicht in Kindergärten

Zudem wird die Maskenpflicht auf Wochenmärkten verlängert.

Ein positiver Corona-Selbsttest.
Ein positiver Corona-Selbsttest. | Foto: regionalHeute.de

Salzgitter. Die Stadt Salzgitter reagiert auf die aktuell steigende Infektionslage bei den Jüngsten der Gesellschaft. Mitte Januar sei in mehr als der Hälfte der 51 Kindergärten in Salzgitter das Corona-Virus nachweisbar gewesen. Seit diesem Zeitpunkt habe sich die Infektionslage in den Einrichtungen nochmals zunehmend verschärft, sodass gegenwärtig nahezu jeder Kindergarten im Stadtgebiet mindestens einen Infektionsfall mit dem Coronavirus aufweise. Daher gilt ab Donnerstag eine Testpflicht im Kindergarten. Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten wird zudem verlängert. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor.


"Es gilt frühzeitig Infektionsquellen zu entdecken und Infektionsketten zu unterbrechen“, sagt Oberbürgermeister Frank Klingebiel und fährt fort, "Das Land stellt ab dem 15. Februar entsprechend der dann geltende Landesverordnung Test für betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen ab Vollendung des dritten Lebensjahres zur Verfügung. Solange wollen wir in Salzgitter aufgrund der Lage vor Ort nicht warten und haben auf städtische Kosten bereits Test-Kits beschafft und an die Einrichtungen geliefert.“ Diese reichen die Tests in der benötigten Stückzahl kostenfrei an die Erziehungsberechtigten weiter, sodass auch keine finanzielle Mehrbelastung für die Familien bestehe.


Ab Donnerstag dürfen nur negativ getestete Kinder in die Kindertageseinrichtung. Neben der Vorlage einer Bestätigung des negativen Ergebnisses eines durchgeführten Selbsttests durch die Erziehungsberechtigten kann auch ein zertifiziertes negatives Testergebnis vorgelegt werden. Der verpflichtende Test könne ausnahmsweise auch vor Ort in dem jeweiligen Kindergarten unter Aufsicht der Erzieher durchgeführt werden. Von der Testpflicht ausgenommen seien Kinder, bei denen aufgrund einer nachgewiesenen Auffrischungsimpfung davon ausgegangen werden könne, dass ein ausreichender Immunschutz gegen das Coronavirus besteht.

Maskenpflicht verlängert


Abseits der Kitas wird die Maskenpflicht auf Wochenmärkten verlängert. Ursprünglich wurde diese bis zum 2. Februar begrenzt und wird nun, auch aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante und der damit einhergehenden eingeschränkten Kontaktnachverfolgung bis zum 23. Februar verlängert.


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