Der Fall Köklü kommt vors Landesarbeitsgericht

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Adnan Köklü bleibt ruhig. Foto: Salzgitter AG; regionalHeute.de
Adnan Köklü bleibt ruhig. Foto: Salzgitter AG; regionalHeute.de

Salzgitter/Braunschweig. Im Fall Köklü hatte das Arbeitsgericht Braunschweig die zwei außerordentliche Kündigungen im September für unwirksam erklärt. Diese hatte die Salzgitter AG dem ehemaligen Mitglied des Betriebsrats zuvor im Laufe eines langen Streites ausgesprochen. Nun legten die Beteiligten, Flachstahl und Betriebsrat, Beschwerde ein.


Nach seinem anfänglichen Prozesssieg gegen die Salzgitter Flachstahlund den Betriebsrat (regionalHeute.de berichtete) hieß es für den Betriebsrat Adnan Köklü vorerst aufatmen. Unzufrieden mit dem Urteil erhob die prozessbeteiligte Gegenseite nun Beschwerde gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Braunschweig. Nun werdesich Medienberichten zufolge das Landesarbeitsgericht als höhere Instanz erneut mit dem Fall beschäftigen, die Verhandlung sei geplant für November.

Auf Anfrage von regionalHeute.de äußerte sich Köklü dazu gefasst:

"Es ist das gute Recht der Prozessbeteiligten die Berufung in einer höheren Instanz einzulegen. Hierbei ist zu beachten, dass das Hauptziel der Beteiligten nichts weiter als 'ein Zeitspiel' ist.Allerdings kann ich auch ergänzen, dass ich mir ebenfalls in dieser Angelegenheit genügend Zeit und Geduld mit eingeplant habe.“



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