Neue Regeln zum Abschuss von Katzen - So ist die Lage in Salzgitter

Seit Juli gilt in Niedersachsen ein neues Jagdgesetz, das auch die Bedingungen zum Töten von Hunden und Katzen neu regelt. Doch wie relevant ist dies überhaupt in der Praxis?

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Wild oder wildernd? Für Katzen kann es als Freigänger gefährlich werden.
Wild oder wildernd? Für Katzen kann es als Freigänger gefährlich werden. | Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Salzgitter. Wie berichtet, gilt in Niedersachsen seit Juli ein neues Jagdgesetz. Darin sind auch die Bedingungen zum Töten von wildernden Hunden und Katzen neu geregelt. Während Hunde nur noch eingefangen werden dürfen, können Katzen unter bestimmten Bedingungen nach wie vor abgeschossen werden. Die Ratsgruppe Grüne - Die PARTEI nahm dies zum Anlass, um bei der Stadtverwaltung nachzufragen, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll. Die Antworten liegen inzwischen vor.



Das neue Jagdgesetz sieht vor, dass wildernde Hunde nicht mehr getötet, sondern eingefangen werden sollen. In Sachen Katzen gab es lediglich eine Einschränkung. So sollen nur noch "erkennbar verwilderte, wildernde Hauskatzen, die sich mehr als 350 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden" geschossen werden dürfen.

Abstand entscheidet über Leben und Tod


Bei der Gruppe Grüne - Die PARTEI führt dies zu der Bemerkung, dass Niedersachsen offenbar kurz davor stehe, das weltweit erste Vermessungsamt für Katzen einzurichten. Während Hunde künftig eingefangen und geschützt werden sollen, entscheide bei Katzen künftig unter anderem ein Abstand von 350 Metern über Leben und Tod, heißt es in einer Anmerkung zur Anfrage. "Es bleibt zu hoffen, dass Katzen künftig ein GPS-Gerät, einen Laser-Entfernungsmesser und einen Rechtsbeistand mit sich führen. Sollte dies nicht der Fall sein, wären wir für eine Erläuterung dankbar, wie die Praxis künftig aussehen soll – möglichst bevor die erste Katze wegen eines geschätzten Abstands von 349 oder 351 Metern zur falschen Zeit am falschen Ort ist", so die Gruppe.

Allerdings nähren die Antworten der Verwaltung auf die insgesamt 17 Fragen der Gruppe den Zweifel, ob diese Regelung in der Praxis überhaupt von größerer Relevanz ist. Eine Anfrage von regionalHeute.de bei den Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte der Region hatte ergeben, dass Fälle von tatsächlichen Abschüssen von Haustieren die ganz große Ausnahme sind. Nachlesen kann man dies im Artikel "Abschuss von wildernden Hunden und Katzen - Das sagen die Jagdbehörden".

Keine gemeldeten Fälle


Die Stadt Salzgitter teilt auch in ihrer aktuellen Antwort mit, dass es nach Rücksprache mit der Kreisjägermeisterin keine gemeldeten Fälle von erlegten Hunden in den letzten zehn Jahren gebe. Auch bei Katzen seien keine Fälle bekannt. Allerdings gebe es hier keine Meldepflicht.

Zur genaueren Definition der Worte heißt es seitens der Stadt, dass als „verwildert“ ein Hund oder eine Katze gelte, wenn diese tatsächlich herrenlos seien, in der Natur leben und gegebenenfalls dort ihren Nachwuchs aufziehen. Per Definition der Rechtsprechung bedeute „wildernd“ die aktive Ausübung der Jagd, wozu bereits auch das Hetzen oder Nachstellen von Wildtieren zähle. Im Rahmen der Jungjägerausbildung würden den Jagdausübungsberechtigten die rechtlichen Rahmenbedingungen vermittelt. Zudem werde dort unter anderem auch gelehrt, wie Haus- und Wildkatzen zu unterscheiden seien, versichert die Stadt.

Einmalige Sichtung reicht nicht


Für Katzen gelte ferner bereits die Entfernung von über 350 Metern von der nächsten Wohnbebauung als Indiz dafür, dass diese wildert. Allerdings könne es sich hierbei nur um einen ersten Verdacht handeln. Weitere Anhaltspunkte wie zum Beispiel die regelmäßige Sichtung im Jagdrevier oder die Beobachtung eines konkreten Wilderns müssten ebenfalls vorliegen. Eine einmalige Sichtung reiche für den Verdacht des Wilderns nicht aus. Die notwendigen Feststellungen könnten beispielsweise durch die wiederholte Aufnahme mittels einer Wildkamera oder durch persönliche Sichtung bei Reviergängen getroffen werden.

Und wie werden die 350 Meter vor einer möglichen Tötung ausgemessen? "Vor Abgabe des Schusses muss durch die Jägerin oder den Jäger sichergestellt werden, dass der normierte Abstand eingehalten wird. Dieser Abstand könnte zum Beispiel durch Abstandsmesser oder Wärmebildkameras zuverlässig ermittelt werden", so die Verwaltung.

Keine Meldungen bekannt


Doch auch die Anzahl der Meldungen über verwilderte oder wildernde Katzen bei der Stadt in den letzten zehn Jahren ist überschaubar bis nicht existent. "Bei der Jagdbehörde der Stadt Salzgitter sind in dem genannten Zeitraum keine Meldungen über wildernde oder verwilderte Katzen eingegangen. Vereinzelt gab es im Bereich der Allgemeinen Gefahrenabwehr Meldungen zu streunenden oder ausgesetzten Katzen innerhalb der Ortslagen, wobei jedoch nie ein Verwildern oder Wildern im Sinne des Niedersächsischen Jagdgesetzes im Raum standen", berichtet die Verwaltung.

Da es keine bekannten Fälle von Abschüssen gibt, fehlen auch die Erfahrungswerte. Eine Kontrolle, ob die Voraussetzungen für einen Abschuss tatsächlich vorlagen, liegt theoretisch in der Eigenverantwortung der Jagdausübungsberechtigten. Zu nachweislich gekennzeichneten oder gechippten Hunden und Katzen kann die Stadt aus den genannten Gründen genauso wenig sagen wie über den Austausch mit Tierheimen oder Fundtierstellen, damit vermisste Tiere ihren Haltern zugeordnet werden können.

Ein Glöckchen um den Hals


Abschließend betont die Stadt allerdings, dass jeder Eigentümer eines Haustieres dazu verpflichtet sei, dieses zu beaufsichtigen und zu verhindern, dass wildlebende Tiere - insbesondere Singvögel - gefährdet würden. Dazu sei es empfehlenswert, Freigänger insbesondere im Frühjahr in den Morgenstunden nicht nach draußen zu lassen und bei Freigang die Katze mit einem Halsband und Glöckchen zu versehen. So sei auch eindeutig zu erkennen, dass es sich um eine Hauskatze handelt.

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