Dr. Stefan von der Beck zu Besuch beim Amtsgericht


Staatssekretär Dr. Stefan von der Beck, Direktor des AG Eckart Müller-Zitzke, Landtagsabgeordnete Dunja Kreiser, Richterin Felicitas Condermann, Landtagsabgeordneter Stefan Klein. Foto: Amtsgericht Salzgitter
Staatssekretär Dr. Stefan von der Beck, Direktor des AG Eckart Müller-Zitzke, Landtagsabgeordnete Dunja Kreiser, Richterin Felicitas Condermann, Landtagsabgeordneter Stefan Klein. Foto: Amtsgericht Salzgitter

Salzgitter. Der Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium, Dr. Stefan von der Beck, hat das Amtsgericht Salzgitter besucht. Nach der Begrüßung durch den Direktor, Eckart Müller-Zitzke, informierte sich der Staatssekretär bei einem Rundgang über die personelle und räumliche Ausstattung des Gerichts und sprach mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.


Schwerpunkt des Besuchs war die Erörterung der Möglichkeiten, ein „Haus des Jugendrechts“ als Modellprojekt in Salzgitter einzurichten. An dem Gespräch nahmen laut Pressemitteilung des Amtsgerichts Salzgitter die Landtagsabgeordneten, Frau Dunja Kreiser (SPD), Herr Stefan Klein (SPD) und Herr Christoph Plett (CDU) teil.

Durch „Häuser des Jugendrechts“ sollen Jugendstrafverfahren beschleunigt werden. „Häuser des Jugendrechts“ können vieles sein. Bei den einen ist es wirklich ein Haus, in dem allen Beteiligten unter einem Dach arbeiten; in anderen Regionen können regelmäßige Fallkonferenzen sowie Runde Tische den gewünschten Effekt erzielen. Da sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt.“, erklärte von der Beck. Der Justizstaatssekretär betonte, wie wichtig es insbesondere bei Jugendlichen sei, dass zwischen Tat und Strafe so wenig Zeit wie möglich vergehe. „Die Strafe muss auf dem Fuße folgen. Sonst verpufft der erzieherische Effekt.“ Er erklärte weiter, dass andere Bundesländer mit Häusern des Jugendrechts durchweg positive Erfahrungen gemacht hätten.

Direktor des Gerichts Eckart Müller-Zitzke: „Schon jetzt arbeiten die Sachbearbeiter von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Jugendgerichtshilfe und freien Trägern in Salzgitter gut zusammen. Diese Zusammenarbeit soll im Rahmen des Modellprojekts weiter intensiviert werden.“
Derzeit liegen zwischen Eingang der Anklage und dem Hauptverhandlungstermin beim Amtsgericht Salzgitter etwa vier Monate.


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