Stadt stellt klar: Dann ist öffentliches Grillen verboten!

Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Salzgitter regelt genau, wann das Grillen an öffentlichen Grillplätzen erlaubt und wann verboten ist.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Gerade in den Sommermonaten steigt durch Hitzeperioden die Gefahr von Wald- und Flächenbränden. Eine mögliche Ursache dafür sind Grillen und offene Feuer. Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Salzgitter regelt genau, wann das Grillen an öffentlichen Grillplätzen erlaubt und wann verboten ist. Darüber informiert die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung.



Grundsätzlich gelte: Offenes Feuer sowie Lagerfeuer sind auf öffentlichen Flächen generell gemäß Gefahrenabwehrverordnung verboten. Angemeldete Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer seien eine Ausnahme. Diese sind unabhängig vom Ort des Feuers vier Wochen vorher beim Fachgebiet Umwelt anzumelden. In den Wäldern gelte gemäß Niedersächsischem Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung immer vom 1. März bis 31. Oktober ein Verbot von offenem Feuer, wozu auch das Rauchen gehöre.

Wann gilt das Verbot?


Ein öffentliches Grillverbot gilt, wenn der vom Deutschen Wetterdienst veröffentlichte Graslandfeuerindex für die Station Braunschweig die Stufe 4 (hohe Brandgefahr) oder die Stufe 5 (sehr hohe Brandgefahr) ausweist. Diesen Index gibt der Deutsche Wetterdienst (DWD) auf seinen Internetseiten unter https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/glfi/glfi_tab_alle_NI.html heraus.

Wenn Stufen 4 oder 5 des Graslandfeuerindex erreicht sind, gilt das Verbot zum Grillen für die folgenden Grillplätze und -flächen in Salzgitter:
- die vier öffentlichen Grillplätze am Salzgittersee: Reppnersche Bucht, in der Nähe des Tauchereinstiegs, in der Nähe der Grundschule am See und am Piratenspielplatz.
- die Grillflächen im Salzgitter-Höhenzug entlang der Wanderwege: in Gebhardshagen (Gustedter Straße am Steinbruch), Lichtenberg (Waldeingang am Großparkplatz vor der Burgruine) und Salder (Steinbruch am Hasselberg).

Grundsätzlich ist beim Grillen an öffentlichen Grillplätzen folgendes zu beachten:
- es darf ausschließlich Grillkohle in feuerfesten Grills verwendet werden,
- die Grillkohle muss nach dem Grillen vollständig gelöscht und ordnungsgemäß entsorgt werden und
- Grills dürfen nicht auf dem Boden von Rasenflächen stehen (z.B. Einmalgrills ohne Standbeine).

Die Stadt Salzgitter überwacht die Einhaltung des Grillverbotes. Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Tipps zum Grillen von der Feuerwehr


Die Berufsfeuerwehr der Stadt Salzgitter gibt für das private Grillen und das Verhalten im Straßenverkehr folgende Tipps:
- Auch im privaten Bereich kann es beim Grillen durch Unachtsamkeit schnell zu Unfällen oder Bränden kommen. So ist die Verwendung von Brandbeschleunigern wie zum Beispiel Spiritus oder Benzin aufgrund der Verpuffungsgefahr lebensgefährlich!
- Der Betrieb eines Grills sollte nur auf befestigtem und nicht brennbaren Untergrund (keine Rasenflächen) sowie unter Bereithaltung eines geeigneten Löschmittels wie zum Beispiel Feuerlöscher oder Löschdecke erfolgen.
- Kinder sollten in der Nähe eines Grills jederzeit beaufsichtigt werden und einen Sicherheitsabstand von 2 bis 3 Metern einhalten.
- Brände oder Rauchentwicklungen sollten sofort über den Notruf 112 der Feuerwehr gemeldet werden. Entstehungsbrände können durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung gehindert werden, jedoch sollte dabei immer die eigene Sicherheit im Vordergrund stehen.


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