Stadt weist auf Fälligkeitstermine für Steuer-Abgaben hin


Symbolfoto:  Nick Wenkel
Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

Salzgitter. Im Februar sind wieder Steuern und Gebühren zu zahlen. Darauf weist die Stadtkasse der Stadt Salzgitter hin. Sie bittet gleichzeitig, die Abgabenbeträge bis zum Tage der Fälligkeit durch Überweisung auf eines ihrer Postgiro- oder Bankkonten zu begleichen. Darauf weist die Stadt Salzgitter hin.


Am 15. Februar werden die Grundsteuer A und B, die Straßenreinigungsgebühr, die Hundesteuer, die Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Abfallentsorgungsgebühren des Städtischen Regiebetriebs (SRB) für den Zeitraum Januar bis März fällig.

Das Team Steuern weist daraufhin, dass nur die Steuerpflichtigen, bei denen eine Änderung eingetreten ist, einen neuen Jahresbescheid für die Steuern erhalten. Für alle anderen gilt die Festsetzung im letzten Steuerbescheid. Die Beiträge müssen bis zum Tag der Fälligkeit durch Überweisung beglichen werden. Dies gilt nicht für die Abgabenpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung im Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben.


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