Schulbeginn in Goslar: Anmeldungen ab Mai möglich

Kinder, die keine Kita besuchen, brauchen einen Termin zur Feststellung des Sprachstands.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Goslar. Damit schulpflichtige Kinder im Schuljahr 2026/2027 in die erste Klasse starten können, müssen ihre Eltern sie rechtzeitig anmelden. Die Goslarer Grundschulen bieten dazu Termine im Mai an. Das teilt die Stadt mit.



Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 werden alle Mädchen und Jungen schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, also vom 2. Oktober 2019 bis einschließlich 1. Oktober 2020 geboren sind. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Schuleingangsuntersuchung verpflichtend


Ebenso können Erziehungsberechtigte den Schulbesuch ihres Kindes, welches das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 1. Oktober des Einschulungsjahres vollenden wird, hinausschieben, sodass es erst im darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Voraussetzung ist eine schriftliche Erklärung der Eltern gegenüber der Schule bis zum 1. Mai des Jahres, in dem die Schulpflicht beginnt. Einer Begründung bedarf es nicht. Die Schuleingangsuntersuchung bleibt auch für die Kinder verpflichtend, deren Einschulung verschoben wurde.

Davon unberührt bleibt die Regelung, dass schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit Aussicht auf Erfolg am Grund- oder Förderschulunterricht teilzunehmen, vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden können. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Schulleitung.

Informationsblatt zur Schulanmeldung


Alle zum Schuljahresbeginn 2026/27 einzuschulenden Kinder sind von ihren Erziehungsberechtigten bei dem Schulleiter der Grundschule anzumelden, der die Kinder aufgrund ihres Wohnsitzes zugeordnet sind – gemäß der Satzung der Stadt Goslar über die Festlegung der Schulbezirke für die Goslarer Grundschulen und Schulkindergärten. Diese Schulbezirkssatzung sowie ein Informationsblatt zur Schulanmeldung befinden sich unter diesem Link. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss er dies nachweisen.

Bislang war es Aufgabe der Schulen, den Sprachstand eines Kindes festzustellen. Das passierte in der Vergangenheit zumeist bereits im Zuge der Schulanmeldung. Aufgrund der Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder zum 1. August 2018 wurde die Zuständigkeit für die Sprachstandsfeststellung und die vorschulische Sprachförderung jedoch nunmehr von den Grundschulen in die Kindertageseinrichtungen verlagert, soweit die kommunalen oder freien Träger besondere Sprachfördermaßnahmen anbieten, die nicht in der Verantwortung der Schule durchgeführt werden. Für alle Kinder, die vor der Einschulung keine Kindertageseinrichtung besuchen, obliegt die Pflicht zur Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung weiterhin den Schulen. Sie hat zum Ziel, die einzelnen Sprachstände der Kinder und gegebenenfalls erforderliche Förderbedarfe festzustellen. Sprachfördermaßnahmen sollen den Kindern mit einem entsprechenden Förderbedarf die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ermöglichen.

Termine der Schulanmeldung


Grundschule Goetheschule: Mittwoch, 21.05.2025, 14 bis 17 Uhr
Grundschule Jürgenohl: Die Anmeldung findet schriftlich auf dem Postweg vom 01.04.2025 bis zum 15.05.2025 statt.
Grundschule Schillerschule: Mittwoch, 21.05.2025, 14 bis 17 Uhr
Grundschule Sudmerberg: Mittwoch, 21.05.2025, 16 bis 18 Uhr
Grundschule Worthschule: Mittwoch, 21.05.2025, 14 bis 17 Uhr
Grundschule Oker: Mittwoch, 21.05.2025, 14 bis 18 Uhr
Grundschule Hahndorf/Jerstedt
– Schulstandort Hahndorf: Mittwoch, 21.05.2025, 16 bis 18 Uhr
– Schulstandort Jerstedt: Mittwoch, 21.05.2025, 13:30 bis15:30 Uhr
Grundschule Vienenburg: Mittwoch, 21.05.2025, 10 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr
Grundschule Immenrode: Mittwoch, 21.05.2025, 12 bis 15 Uhr
Grundschule Wiedelah: Dienstag, 20.05.2025, 14 bis 16 Uhr

Termin der Sprachstandsfeststellung


Die Termine der Sprachstandsfeststellung für die Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden von den Schulen unterschiedlich vergeben. Grundschule Jürgenohl: Dienstag, 3. und Mittwoch 4. Juni 2025. An der Grundschule Goetheschule und der Grundschule Vienenburg werden Termine individuell vergeben. An folgenden Grundschulen findet die Sprachstandsfeststellung im Rahmen der Schulanmeldung statt: Grundschule Sudmerberg, Grundschule Worthschule, Grundschule Oker und Grundschule Immenrode. Und die folgende Grundschulen haben noch keine Termine festgelegt: Grundschule Schillerschule, Grundschule Hahndorf/Jerstedt (beide Standorte) und Grundschule Wiedelah.

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