"Sozial statt Beton und Stahl" - LINKE fordert Sozialticket

von Nino Milizia


DIE LINKE will, dass sich jeder Mobilität leisten kann. Symbolfoto: Alexander Dontscheff
DIE LINKE will, dass sich jeder Mobilität leisten kann. Symbolfoto: Alexander Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Region. DIE LINKE in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig beantragt die Prüfung einer Einführung eines gleitenden Sozialtickets für den ÖPNV im Verbundtarif Großraum Braunschweig (VRB). Damit widerspricht die Fraktion dem Verbandsdirektor Hennig Brandes, der lieber weiter in die Infrastruktur investieren will.


DIE LINKE macht in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass die Landesregierung in ihrem Beschluss von 2016, mehr Finanzmittel für die Region zur Verfügung zu stellen, extra die „Hintertür“ eingerichtet habe, „…die Finanzmittel bis zum 31. Dezember 2026 außer für Leistungen im Schienenpersonennahverkehr auch für die Zwecke nach § 7 verwendet werden dürfen“, zum Beispiel „... zur Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten…“. Ihrer Meinung nach könne nun ein Sozialticket im gesamten Verbund umgesetzt werden. Braunschweig und Wolfsburg beispielsweise hätten schon erste Schritte zu einer sozial gerechten Mobilität vollzogen. Der Landkreis Wolfenbüttel wolle im Sommer nachziehen, in Salzgitter liege bereits ein positiver Ratsbeschluss auf dem Tisch.

Hennig Brandes sehe dies, wie es aus einer Pressemitteilung vom 23. August 2017 hervorgeht, etwas anders: „Das große Feld „Angebot“ ist im Verbund ausbaufähig, ... der Regionalverband Großraum Braunschweig wurde im vorigen Jahr mit deutlich mehr finanziellen Mitteln ausgestattet. Bis zum Jahr 2020 stehen dem Verband als Aufgabenträger für den ÖPNV in der Region rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird das Angebot sukzessive weiter ausgebaut und an die Bedürfnisse der Fahrgäste angepasst werden. Jedoch zum 1. Januar wird das Bus- und Bahnfahren für Fahrgäste im Verkehrsverbund Region Braunschweig teurer. Die Preise werden um 1,86 Prozent erhöht.“

Viele können Monatskarte nicht finanzieren


Diese Aussage schmeckt den LINKEN freilich nicht. Für sie müsse Mobilität für Jedermann bezahlbar sein. Allein im Gebiet des Verbundtarifs Region Braunschweig lebten 32.000 Menschen von Unterhalt nach dem SGB II und III. Für Hartz-IV-Empfänger seien monatlich 34,66 Euro für "Verkehr", für "fremde Verkehrsleistungen" lediglich 26,87 Euro vorgesehen. Man beachte: Eine Monatskarte in unserer Region kostet zwischen 67,50 und 151,60 Euro, im Abo zwischen 57 und 124,90 Euro. Für viele schlicht und ergreifend nicht finanzierbar. Die LINKE schlägt eine Einführung eines regionsweiten sozialen gleitenden Monatstickets für 20 Euro vor und orientiert sich dabei an den bereits bestehenden Tarifen in Braunschweig und Wolfsburg. Daraus ergäben sich auch nicht zwangsläufig finanzielle Einbußen für die öffentliche Hand. Studien hätten belegt, dass ein attraktives Sozialticket zu einer deutlich erhöhten Nachfrage der Nahverkehrsangebote führen könne.

Dies belegen auch die Zahlen in Köln und Dortmund: In der Domstadt konnten die öffentlichen Subventionen gesenkt werden, in Dortmund wurde eine Steigerung des Fahrgastvolumens von 10 Prozent beobachtet. In der Vergangenheit sei jedoch der Vorstoß der LINKEN daran gescheitert, dass die nicht so zahlungskräftigen Landkreise in unserer Region, das Ansinnen eines Sozialtickets mit dem Mehrkostenargument abgewiesen hätten. Jetzt könne der Regionalverband diesen Landkreisen unter die Arme greifen und das Tor zum Sozialticket groß öffnen.

Der Antrag im Detail:


1. Die Verbandsversammlung fordert die Verwaltung des Regionalverbandes auf, mit den Verbundspartnern ein entsprechendes Konzept im Rahmen des existierenden Verbundtarifs zu entwickeln. Ein abgestimmtes Konzept soll spätestens 2019 eingeführt werden.

2. Das Sozialticket soll ein gleitendes Monatsticket für alle vier Tarifzonen des gesamten Netzes des Verkehrsbundes gelten. Es soll für Leistungsbezieher von ALG II und oder Sozialgeld nach dem SGB II, von laufenden Leistungen nach dem SGB XII, dem AsylbLG sowie von laufender ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gelten. Ferner soll geprüft werden, inwiefern eine Ausdehnung auf Personen mit geringem Einkommen, Einkommenslose und Erwerbsunfähige ohne Leistungsbezug möglich ist.

3. Der Preis für das Sozialticket muss sich an dem im ALG-II-Regelsatz für Mobilität vorgesehenen Budget orientieren und sollte als gleitendes Monatsticket eingeführt werden. Kinder und Jugendliche im Alter ab 6 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (bei direkter oder elternbezogener Berechtigung) sollten lediglich den halben Preis bezahlen (50 Prozent Rabatt). Bis zu einem Alter von 6 Jahren ist die Fahrt schon jetzt kostenfrei.


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