Ukrainische Kraftfahrzeuge benötigen Versicherung

Das Fahren ohne gültige Versicherung ist in Deutschland nicht erlaubt und eine Straftat.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Axel Otto

Region. Wer mit einem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen ist, muss sich seit Mittwoch mit wichtigen Informationen vertraut machen. Das berichtet die Polizei Wolfsburg nun in einer Pressemitteilung. Halter von in der Ukraine zugelassenen Kraftfahrzeugen müssen für ihr Gefährt die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen und es bis spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise nach Deutschland hier zulassen und damit ein deutsches Kennzeichen erhalten.



Bis zum 31. Mai hatten deutsche Kfz-Haftpflichtversicherer wegen der humanitären Ausnahmesituation freiwillig Schäden, die von Autos mit ukrainischer Zulassung in Deutschland verursacht werden, übernommen. Es ist deshalb jetzt wichtig, dass jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Dies schließt auch Personenkraftwagen mit ukrainischer Zulassung ein.

Wir sind in Deutschland: Versicherung muss her


Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr weist im Folgenden darauf hin, dass wer in Deutschland mit einem Fahrzeug unterwegs ist, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Fahren ohne gültige Versicherung ist in Deutschland nicht erlaubt und eine Straftat. Darüber hinaus wird man persönlich für die Schäden in Regress genommen, die man mit seinem Fahrzeug bei Dritten verursacht. Auch kann das unversicherte Fahrzeug durch die Behörden sichergestellt werden.

Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge kann die benötigte Versicherung auf verschiedene Weise erlangt und nachgewiesen werden, etwa mit einer Grünen Karte, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten hat. Diese kann man momentan auch aus Deutschland digital erhalten. Nähere Informationen findet man online auf Ukrainisch . Die Grüne Karte garantiert Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz für die auf der Grünen Karte frei gezeichneten Länder.

Mit einer an der EU-Außengrenze erworbenen gültigen Grenzversicherung geht es auch. Diese gewährt einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der gesamten EU und in den in aufgeführten weiteren Ländern. Mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung ist dies auch möglich. Der Fahrer muss die Bestätigung über den Erwerb einer Versicherung mit sich führen und im Kontrollfall vorzeigen beziehungsweise zur Prüfung aushändigen.


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