Umweltminister fordert konsequenten Umgang mit Wölfen

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Die NABU sagt, Wölfe sollten nur im absoluten Ausnahmefall geschossen werden. Symbolfoto: Anke Donner
Die NABU sagt, Wölfe sollten nur im absoluten Ausnahmefall geschossen werden. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Region. Wie kürzlich durch das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz bekannt wurde, ergreift Umweltminister Olaf Lies die Initiative zum konsequenten Umgang mit dem Wolf. Das Landeskabinett beschloss daraufhin, eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen. Dieser Gedanke stößt bei der NABU allerdings auf wenig Gegenliebe.


Kürzlich kündigte Umweltminister Olaf Lies an, eine Initiative zum Umgang mit dem Wolf in den Bundesrat einbringen zu wollen. In dieser soll unter anderem geregelt werden, dass Wölfe unter Umständen auch abgeschossen werden dürfen. regionalHeute.de hat beim NABU nachgefragt, wie man dort zu diesen möglichen Maßnahmen steht, ob man den Abschuss von Wölfen für unausweichlich hält oder ob es vielleicht doch andere Maßnahmen gibt, die eher umgesetzt werden sollten.

Ziel der Initiative sei es laut Umweltministerium, der in Deutschland und Niedersachsen zu erwartenden Entwicklung der Wolfspopulation mit konsequentem staatlichen Handeln begegnen zu können. Hierzu zähle auf der einen Seite dem strengen Schutz dieser Tierart gerecht zu werden und auf der anderen Seite die damit verbundenen Belastungen für betroffene Nutztierhalter abzumildern und entstehende Schäden bestmöglich auszugleichen.

Zur Sicherheit der Bürger auch Abschuss möglich


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Umweltminister Olaf Lies. Foto: A. Dontscheff



Um ernste Schäden in der Weidetierhaltung zu verhindern und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, könne es auch erforderlich sein, problematische Tiere zu entnehmen, sprich: zum Abschuss freizugeben. Umweltminister Olaf Lies erklärte dazu: „Die Rückkehr des Wolfes stellt vor allem die Menschen auf dem Lande vor neue Herausforderungen. Deshalb ist die Akzeptanz gerade dort der Schlüssel für den erfolgreichen Artenschutz eines großen Beutegreifers wie dem Wolf. Ein bedingungsloser Schutz auch problematischer Wölfe würde jedoch in eine Sackgasse führen. Wir brauchen daher in allen Bundesländern ein abgestimmtes Vorgehen und Rechtssicherheit. Dafür wollen wir im Bundesrat werben."

In Niedersachsen befindet sich derzeit einer der Verbreitungsschwerpunkte des Wolfs in Deutschland, teilt das Ministerium mit. Die dynamische Populationsentwicklung und die große Mobilität der Wölfe mache eine bundesweite Betrachtung des Umgangs mit dem Wolf erforderlich. Insbesondere im Zusammenhang mit der Tierhaltung im Freiland würden mit zunehmendem Wolfsbestand zum Teil erhebliche Konflikte entstehen. Daher sollen möglichst frühzeitig übergeordnete Konzepte für einen zukünftigen Umgang mit dem Wolf erarbeitet und zwischen den Bundesländern und dem Bund abgestimmt und umgesetzt werden. Darüber hinaus können Erfahrungen und Lösungsansätze auch aus anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Weiterentwicklung eines nationalen Wolfsmanagements weiterhelfen und übertragen werden. So kann der in Frankreich eingeschlagene Weg als Beispiel dienen. Dort kann sich die Population kontrolliert in Richtung eines günstigen Erhaltungszustands entwickeln.

Abschuss erst im absoluten Ausnahmefall


Die NABU erklärt auf Nachfrage von regionalHeute.de dazu: "Der Wolf ist eine bei uns streng geschützte Tierart. Seit der Rückkehr der Wölfe gibt es verschiedene Konfliktpotentiale. In Bezug auf den Menschen oder Hunde können Einzeltiere mit sogenanntem 'auffälligen Verhalten' in Abhängigkeit vom Verhalten zunächst besendert und kontrolliert, sowie gegebenenfalls frühzeitig vergrämt werden um Probleme abzuwenden. Beim Schutz von Nutztieren ist das Treffen geeigneter Schutzmaßnahmen unerlässlich. Die Entnahme eines Tieres ist rechtlich und nach Meinung des NABU nur im absoluten Ausnahmefall gerechtfertigt, wenn andere Maßnahmen nicht zielführend waren oder Gefahr im Verzug besteht.

Eine schnelle Erteilung von Ausnahmen zur Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen, insbesondere wenn eine Gefährdung von Menschen besteht, ist bei einer konsequenten Berücksichtigung der Vorgaben des Wolfskonzeptes bereits heute rechtlich möglich. Hierzu ist eine genaue Beobachtung der Entwicklung der Wolfsrudel notwendig. Eine „Höchstgrenze“ für die Wolfspopulation, die Freigabe des Abschusses oder „wolfsfreie Zonen“ sind weder zielführend noch rechtlich haltbar. Vielmehr ist die Erarbeitung von Lösungswegen für ein konfliktarmes Zusammenleben und die Sicherstellung eines flächendeckenden Weidetierschutzes in Wolfsgebieten unabdingbar, weshalb der NABU Niedersachsen sich auch mit dem Projekt "Herdenschutz Niedersachsen" dafür einsetzt.

Florian Preusse, NABU-Wolfsbotschafter und zweiter Vorsitzender des NABU Gifhorn fügt hinzu: „Der Wolf hat gemäß einer aktuellen Umfrage in Deutschland eine hohe Akzeptanz und es gibt zahlreiche Beispiele für funktionierenden Herdenschutz. Dies sind die Dinge an denen sich der Umweltminister orientieren sollte anstatt wie ein fremdgesteuerter CDU-Agrarminister zu agieren.“


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