Region. Passend zur Weihnachtszeit informiert der Deutsche Feuerwehrverband in einer Pressemitteilung über bundesweite Installationspflicht von Rauchmeldern und warum diese gerade jetzt wichtig sind.
„Gerade in der Weihnachtszeit müssen die Feuerwehren immer wieder bei tragischen Brandunglücken helfen, die durch Kerzen verursacht wurden“, erklärt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV): „Rauchmelder würden hier in fast jedem Fall das Schlimmste verhindern. Viele Brände werden viel zu spät entdeckt und führen dann oft zu Personenschäden durch Rauchgasvergiftungen.“
Rauchmelder in der Wohnung würden dieses Risiko enorm verringern, indem sie rechtzeitig Alarm geben. „Die Lebensretter gibt es schon für einen recht geringen Preis im Fachhandel. Sie dürfen in keinem Kinderzimmer und in keinem Schlafzimmer fehlen“, appelliert der DFV-Vizepräsident. Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern für Neubauten. Für Bestandsbauten gibt es je nach Landesbauordnung unterschiedliche Übergangsfristen. Eine Übersicht, wo und durch wen Rauchwarnmelder anzubringen sind, gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de.
Eigentümer in der Pflicht
Dabei gilt für alle Bundesländer: Neu- und Umbauten seien mit Rauchmeldern auszustatten – und zwar durch die Eigentümer, heißt es auf der oben genannten Homepage. Für die Ausstattung von Bestandsbauten seien ebenfalls die Eigentümer in der Pflicht, jedoch gelten hier Übergangsfristen, bis wann die Ausstattung mit Rauchmeldern erfolgt sein muss. Die Übergangsfristen regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Einzige Ausnahme: Sachsen. Hier gilt die Rauchmelderpflicht bislang nur für Neu- und Umbauten, nicht für den Bestand.
Die kostengünstigen Lebensretter gibt es unter anderem in Baumärkten, Verbrauchermärkten, im Feuerwehr- und im Elektrofachhandel sowie beim Versand- haus des Deutschen Feuerwehrverbandes (www.feuerwehrversand.de).
Details in Niedersachsen
In Niedersachsen sind Rauchmelder bereits seit dem 31. Dezember 2015 in allen Wohnungen vorgeschrieben und zwar für alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer, beziehungsweise der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst, so der Deutsche Feuerwehrverband e.V..
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